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  • 25.10.2010 - 13:20 GMT
  • BDEW
Verkehr, Telekommunikation & Energie

BDEW: Kein neues EU-Recht zu Konzessionen erforderlich

Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zur 9. Wasserwirtschaftlichen Jahrestagung 2010 in Berlin: Bestehende Regelungen zu Konzessionen ausreichend / EU-Kommission sollte ablehnendes Votum des Europäischen Parlaments beachten

Die Europäische Kommission hält trotz intensiver Diskussionen an ihren Plänen fest, die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ausschreibungspflichtig zu machen. Nach aktuellem Sachstand will die Kommission am 27. Oktober dieses Jahres im Rahmen der Veröffentlichung des "Single Market Act" entscheiden, ob sie für den Bereich der Dienstleistungskonzessionen Anfang 2011 einen entsprechenden Vorschlag vorlegt. Dies beträfe auch die Trinkwasserversorgung in Deutschland unmittelbar.
"Zusammen mit dem Europäischen Parlament und dem Bundesrat sind wir der Ansicht, dass eine solche Initiative nicht notwendig ist. Die bestehenden Regelungen sind ausreichend. Das Europäische Parlament hatte sich im Mai 2010 fraktionsübergreifend gegen eine Initiative im Bereich der Dienstleistungskonzessionen ausgesprochen. Dieser demokratische Wille sollte aus unserer Sicht von der Europäischen Kommission geachtet werden. Die EU-Kommission hat bislang nicht dargelegt, wer eine solche Initiative zu Dienstleistungskonzessionen fordert oder unterstützt oder welche Mitgliedstaaten sich für eine Regelung ausgesprochen haben", sagte Wulf Abke, BDEW-Vizepräsident Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) heute auf der 9. Wasserwirtschaftlichen Jahrestagung des BDEW in Berlin. Eine Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen würde die Handlungsfreiheit der Kommunen und damit Artikel 28 des Grundgesetzes beschränken, so der BDEW.
"Aus Sicht der Wasserwirtschaft im BDEW wäre es sehr zu begrüßen, wenn sich auch die Bundesregierung mit diesem Thema beschäftigt und sich für mögliche Verhandlungen mit Brüssel positioniert. Wie wir alle wissen, ist ein existenter Vorschlag kaum rückgängig zu machen, im besten Fall positiv zu verändern. Dies gilt besonders für die europäische Ebene", betonte Abke.
Gerade vor dem Hintergrund der internationalen Diskussion habe der BDEW den Vergleich Europäischer Wasserpreise und Abwassergebühren (VEWA-Studie) aktualisiert. Im Ergebnis zeige sich, dass die Wasserpreise und Abwassergebühren in Deutschland angemessen sind. Der deutsche Verbraucher zahle – so der Branchenverband – gemessen am verfügbaren Einkommen annähernd gleich viel für die Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung wie die Verbraucher in England, Frankreich, Österreich und den Niederlanden.