BDEW: Trilogverhandlungen zur EU-Konzessionsrichtlinie
Martin Weyand: „Der BDEW begrüßt ausdrücklich das heutige Votum des Europäischen Parlaments, mit dem die Ergebnisse der EU-Trilogverhandlungen zur Ausnahme der Wasserwirtschaft aus der EU-Konzessionsrichtlinie bestätigt werden.“
„Der BDEW hatte sich in den vergangenen Monaten in intensiven Gesprächen in Brüssel und Berlin dafür eingesetzt, dass die bewährten kommunalen Strukturen der Wasserwirtschaft in Deutschland nicht durch diese Richtlinie gefährdet werden. Der BDEW hatte umfangreiche Vorschläge in Form eines Wasser-Ausnahmepaketes in die Diskussion eingebracht, und dadurch letztlich der jetzt beschlossenen Bereichsausnahme den Weg geebnet.
Wir sehen auch zukünftig keine Notwendigkeit, eine Änderung der bestehenden wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen vorzusehen. An den jetzigen Bewertungs- und Prüfungsmaßstäben wird sich auch nichts im Hinblick auf den in fünf Jahren vorgesehenen Bericht der EU-Kommission zur Ausnahme der Wasserwirtschaft ändern. Jetzt kommt es darauf an, nach Zustimmung des EU-Ministerrates eine adäquate Umsetzung in deutsches Recht zu erreichen.“