BDEW und VKU: Umfassendes Regelwerk zum Gasnetzzugang verabschiedet
Weitere Verbesserungen des Gasnetzzugangs / Verbände sehen breite Marktakzeptanz für überarbeitete Kooperationsvereinbarung
Berlin, 30. Juni 2011 – Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der europäische Verband der unabhängigen privaten und öffentlichen Strom- und Gasverteilerunternehmen (GEODE) haben heute fristgerecht die Überarbeitung der Kooperationsvereinbarung zum Netzzugang Gas verabschiedet. Die Überarbeitung des Regelwerks wurde aufgrund geänderter gesetzlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen erforderlich. Bei der Kooperationsvereinbarung handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen. In die überarbeitete Kooperationsvereinbarung sind zahlreiche Regelungen eingeflossen, die einen transparenten, diskriminierungsfreien, effizienten und massengeschäftstauglichen Netzzugang zu angemessenen Bedingungen weiter verbessern. Durch die vorgenommene weitreichende Standardisierung der Verträge, die die Netzbetreiber mit den Marktteilnehmern über den Netzzugang abschließen, werden die Prozesse zum Transport von Erdgas und Bio-Erdgas durch die Transportleitungen der verschiedenen Netzbetreiber insbesondere für bundesweit tätige Netznutzer erheblich erleichtert.
"Durch die mehrfache Konsultation im Rahmen des Netznutzerforums, das allen Verbänden von am Gasnetzzugang beteiligten Marktteilnehmern offen steht, fanden auch die Belange der weiteren Marktteilnehmer entsprechende Berücksichtigung. Durch dieses offene und transparente Verfahren, in das auch die Netznutzer einbezogen waren, ist aus unserer Sicht eine breite Akzeptanz des Regelwerks zu erwarten", erklärten BDEW, VKU und GEODE heute in Berlin.
In Deutschland hat sich der Wettbewerb auf dem Gasmarkt in den vergangenen Jahren erheblich intensiviert. Eine wesentliche Grundlage hierfür ist die Kooperationsvereinbarung. Im Durchschnitt können die Haushaltskunden in Deutschland unter 37 Gas-Anbietern je Postleitzahl auswählen. "Damit gehört Deutschland zu den wettbewerbsintensiven Gasmärkten in der Europäischen Union. Im Gegensatz dazu greift in vielen anderen europäischen Ländern der Staat bei der Festsetzung der Energiepreise direkt ein", erklärten die Verbände.
Gesetzliche Grundlagen der Kooperationsvereinbarung sind das Energiewirtschaftsgesetz, die novellierte Gasnetzzugangsverordnung vom 3. September 2010 und die Festlegung der Bundesnetzagentur in Sachen Kapazitätsregelungen und Auktionsverfahren im Gassektor vom 24. Februar 2011. Die neue Fassung der Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Netzzugangs tritt zum 1. Oktober 2011 für alle Vertragspartner in Kraft. Die Einhaltung dieses Termins entspricht den Vorgaben der Gasnetzzugangsverordnung.