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  • 21.03.2012 - 12:51 GMT
  • BDEW
Verkehr, Telekommunikation & Energie

BDEW vertritt Position der Wasserwirtschaft im Europäischen Parlament

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat sich heute in Brüssel mit Nachdruck gegen eine EU-Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen ausgesprochen. „Überall in Europa wird das Phänomen einer Überregulierung beklagt. Seit Jahren gibt es EU-weit Initiativen, Bürokratie abzubauen. Es ist deshalb umso unverständlicher, warum sich die Europäische Kommission zur Vorlage eines Vorschlags einer Konzessionsvergaberichtlinie entschlossen hat.

Die Wasserwirtschaft hat sich von Beginn an gegen eine solche EU-Richtlinie ausgesprochen, da sie die Handlungsfreiheit der Kommunen einschränken und damit Artikel 28 des Grundgesetzes verletzen würde", sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, der als Experte zur Anhörung in den Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlamentes geladen wurde und die Positionen der deutschen Wasserwirtschaft verdeutlichte.

Die Europäische Kommission übergehe mit ihrem Vorschlag das Europäische Parlament, das das derzeit geltende Recht sowie die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) als ausreichende Grundlage für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ansah. Das Europäische Parlament hatte sich bereits im Mai 2010 fraktionsübergreifend gegen eine Initiative im Bereich der Dienstleistungskonzessionen ausgesprochen. "Dieser demokratische Wille sollte aus unserer Sicht von der Europäischen Kommission geachtet werden."

Im Kern, so Weyand, gehe es darum, ob die Städte und Gemeinden so wie bisher auch über die Vergabe der Dienstleistungskonzessionen bei Wasser entscheiden können. "Der hohe und europaweit führende Qualitätsstandard in Deutschland ist das Resultat dieser kommunal abgesicherten, gleichwohl strukturell vielseitigen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Die Brüsseler Politik sollte alles dafür tun, diesen Standard zu erhalten, statt ihn mit ordnungspolitischen Experimenten in Frage zu stellen", appellierte der BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments.

Insgesamt werde der Vorschlag der Kommission die schon bestehende Tendenz in Deutschland verstärken und zu einem Rückkauf kommunaler Anteile führen. Denn private Beteiligungen werden erschwert. So müssen nach dem aktuellen Vorschlag alle bestehenden Verträge ausgeschrieben werden, sobald ein privater Anteilseigner in ein kommunales Unternehmen eintritt. Hier geht die Kommission über die Rechtsprechung des EuGH hinaus und es entsteht ein Ungleichgewicht zwischen interkommunaler Kooperation und privater Kooperation.