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  • 10.05.2012 - 15:44 GMT
  • BDEW
Verkehr, Telekommunikation & Energie

BDEW: Verunreinigungen vermeiden – Verursacherprinzip konsequent anwenden

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert mit Blick auf den Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Liste prioritärer Stoffe, die darin vorgesehenen Umweltqualitätsnormen auf ihre Praxistauglichkeit hin zu überprüfen.

"Die Methodik der Ableitung der Umweltqualitätsnormen ist im Kommissionsvorschlag nicht ausreichend dargelegt. Sie ist deshalb grundsätzlich in Frage zu stellen. Eine offenbar fehlende oder schlechte Datenlage wurde hier aus Sicht der Wasserwirtschaft im BDEW mit zu hohen Sicherheitsfaktoren ausgeglichen. Für die rechnerisch abgeleiteten Umweltqualitätsnormen, die teilweise weit unterhalb der analytischen Nachweisgrenze liegen, fehlt eine Kosten-Nutzen-Abwägung sowie die Bewertung der Vollzugstauglichkeit", sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) anlässlich der Weltleitmesse für Wasserver- und Abwasserentsorgung IFAT, die in dieser Woche in München stattfindet. Ende Januar 2012 hatte die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik vorgelegt. In dem Entwurf wird eine Erweiterung der bestehenden Liste um 15 neue Stoffe vorgeschlagen sowie eine Verschärfung der Güteziele bei sechs Stoffen, die bereits gelistet sind. In dem Vorschlag werden erstmals auch pharmazeutische Wirkstoffe aufgeführt.
Es könne nicht sein, so Weyand, dass Oberflächengewässer als Rohwasserressource für die Trinkwasserversorgung durch die Nichterreichbarkeit von Umweltqualitätsnormen diskreditiert würden, ohne dass dies durch wissenschaftliche Daten begründbar sei. Auch würde es so zu einer flächendeckenden negativen Bewertung der Oberflächengewässer in der EU kommen, was Erfolge bei der Minimierung von Schadstoffeinträgen in die Gewässer kaschiere und dadurch die Akzeptanz weitergehender Gewässerschutzmaßnahmen erschwere. Zudem müsse ein angemessenes Verhältnis von künftigen Maßnahmenkosten und dem Nutzen für die Qualität der Oberflächengewässer gewährleistet werden.
"Oberstes Ziel muss es sein, Verschmutzungen am Ursprung der Umweltbeeinträchtigung zu vermeiden und so das Verursacherprinzip konsequent umzusetzen. Bei Arzneimitteln sind beispielsweise Maßnahmen bei den Indirekteinleitern wie Krankenhäusern und Spezialkliniken erforderlich. Der BDEW setzt sich seit Jahren für gesetzliche Regelungen ein. Wir fordern, im Rahmen der Umsetzung der prioritären Stoffliste die Gesamtheit der diffusen und punktuellen Einträge sowie der direkten und indirekten Einleitungen für die einzelnen Wasserkörper zu betrachten und jeweils die kosteneffizienteste Maßnahmenkombination zum Schutz des Oberflächenwasserkörpers zu auszuwählen. Dies entspricht den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie", so Weyand.