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  • 11.02.2011 - 13:08 GMT
  • BDEW
Verkehr, Telekommunikation & Energie

BDEW zu Dienstleistungskonzessionen im Bundesrat: Votum gegen EU-Richtlinie zu Konzessionen ist richtiges Signal

Geltendes Europarecht enthält präzise und abschließende Vorgaben zu Dienstleistungskonzessionen / Kommunale Entscheidungshoheit erhalten.

"Die klare Ablehnung einer zusätzlichen europäischen Regelung im Bereich der Dienstleistungskonzessionen, die sich in der heutigen Bundesrats-Sitzung abzeichnet, ist ein richtiges und wichtiges Signal aus Deutschland gegen Bürokratisierung und damit gegen weitere Belastungen für die Kommunen und die Wasserwirtschaft. Es wäre wünschenswert, dass sich Bundesregierung und Bundestag in dieser Frage ähnlich klar positionieren", sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) anlässlich der heutigen Sitzung des Bundesrates. Die Länderkammer befasst sich unter anderem mit der Initiative der Europäischen Kommission, im Rahmen des so genannten Binnenmarktaktes europäische Vorgaben für Dienstleistungskonzessionen in Form einer EU-Richtlinie auszuarbeiten. Bereits im Januar 2010 hatte sich der Bundesrat gegen entsprechende Vorüberlegungen der Kommission ausgesprochen. Auch das Europäische Parlament hatte im vergangenen Jahr eine solche Initiative fraktionsübergreifend abgelehnt.
Ein vom BDEW in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten komme eindeutig zu dem Schluss, dass eine solche europäische Gesetzgebung grundsätzlich nicht erforderlich sei. "Das jetzige EU-Recht und die entsprechenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) geben nach Auffassung der Gutachter die wesentlichen Grundsätze für Dienstleistungskonzessionen bereits klar und verbindlich vor", erläuterte Weyand.
Der EuGH hat bereits in mehreren Entscheidungen zu Dienstleistungskonzessionen wesentliche Grundsätze des bestehenden EU-Gemeinschaftsrechtes für anwendbar erklärt, so der BDEW. Dabei geht es insbesondere um grundlegende Fragen wie etwa ein transparentes Verfahren bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen und den Ausschluss einer Diskriminierung von Bietern, die sich um eine Konzession bewerben.
"Der BDEW tritt seit Jahren vehement dafür ein, die kommunale Gestaltungsfreiheit, wie auch im EU-Vertrag von Lissabon vorgesehen, zu erhalten", so Weyand. Der hohe und europaweit führende Qualitätsstandard in Deutschland ist das Resultat dieser kommunal abgesicherten, gleichwohl strukturell vielseitigen Wasserver- und Abwasserentsorgung. Die Kommunen sollten im Rahmen ihrer Organisationshoheit nach unserer Auffassung weiterhin selbst darüber entscheiden können, ob sie Aufgaben selbst erledigen oder bei ihrer Wahrnehmung Dritte unter Beachtung des Vergaberechts beteiligen", forderte der BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser abschließend.