BDEW: Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Preisanpassungsklauseln
„Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute kein Urteil darüber gesprochen, ob bestimmte Preisanpassungsklauseln europarechtskonform sind oder nicht. Vielmehr ist es dem europäischen Gericht zufolge Aufgabe der nationalen Gerichte, genau hierüber zu urteilen. Die heutige Entscheidung des EuGH führt also nicht zu einer automatischen Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln.
Die heutige Entscheidung des EuGH wird jetzt dem Bundesgerichtshof übermittelt, der das EuGH-Urteil bei seiner eigenen Entscheidung zur Wirksamkeit der strittigen Preisänderungen berücksichtigen wird.
Inhaltlich hat der Europäische Gerichtshof heute festgestellt, dass die nationalen Gerichte Preisanpassungsklauseln in Sonderkundenverträgen auch dann überprüfen können, wenn sich diese Preisanpassungsklauseln an den Bestimmungen der damals gültigen deutschen Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) orientieren.
Grundsätzlich bleibt festzuhalten: Die Gasversorger haben sich bei der Formulierung von Preisanpassungsklauseln an die bislang in Deutschland geltende Rechtsprechung gehalten: Sie haben genau diejenigen rechtlichen Regelungen angewendet, mit denen der Gesetzgeber in Deutschland die europäischen Richtlinien umgesetzt hat. Zudem haben sie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) berücksichtigt: Der BGH hat in seiner Rechtsprechung Preisanpassungsklauseln grundsätzlich als rechtswirksam anerkannt, wenn in ihnen auf die entsprechenden Regelungen der Gasgrundversorgungs-Verordnung verwiesen wird.
Die Versorger haben ihren Kunden grundsätzlich sechs Wochen im Voraus mittgeteilt, dass sich die Preise für den Bezug von Erdgas ändern werden. Den Verbrauchern steht somit rechtzeitig die Möglichkeit offen, aufgrund einer Preiserhöhung den Vertrag zu kündigen und den Versorger zu wechseln, bevor eine solche Preiserhöhung wirksam wird. Die Kunden haben die Auswahl zwischen einer Vielzahl verschiedener Anbieter und Erdgastarife. Grundsätzlich bleibt zudem festzuhalten: In der aktuellen rechtlichen Auseinandersetzung um die Erhöhung von Gaspreisen geht es einmal mehr nicht darum, ob diese Erhöhungen sachlich gerechtfertigt und begründbar waren. Vielmehr stehen formaljuristische Fragen im Mittelpunkt, die keinen Bezug zur realen Entwicklung der Kosten für die Lieferung von Erdgas an Haushaltskunden haben."