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  • 13.09.2012 - 12:54 GMT
  • BDEW
Verkehr, Telekommunikation & Energie

BDEW zum Markttransparenzstellen-Gesetz im Bundestag: Transparenz sicherstellen – Bürokratie vermeiden

BDEW: Gesetzentwurf führt zu erheblichen Kosten für Unternehmen und Aufsichtsbehörden / Preisdämpfende Wirkung nicht erreichbar

Erheblichen Korrekturbedarf sieht der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bei dem heute im Bundestag in erster Lesung diskutierten Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas. "Der Gesetz-Entwurf geht in der vorliegenden Form weit über die EU-Vorgaben hinaus und widerspricht teilweise europäischem Recht. Für die Unternehmen würde der Entwurf unnötige Kosten und zusätzliche bürokratische Belastungen bedeuten. Die Politik sollte das Gesetz grundlegend überdenken, da auf europäischer Ebene mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung REMIT (Regulation on wholesale energy market integrity and transparency) die Umsetzung einer wirksamen, EU-weit koordinierten Aufsicht über den europäischen Energiegroßhandel bereits weit voran geschritten ist", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, heute in Berlin.
"Die Integration der europäischen Energiemärkte macht erfreulicherweise große Fortschritte. Die Märkte der einzelnen EU-Staaten sind eng miteinander verflochten, die Entscheidungen der Marktteilnehmer des Großhandels haben grenzüberschreitende Auswirkungen. Das Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle in Deutschland ignoriert diese Entwicklung und beschränkt sich auf eine rein nationale Betrachtung des Energiehandels. Einen rein nationalen Energiehandel gibt es so jedoch längst nicht mehr", kritisierte Müller.
Es sei nicht nachvollziehbar, dass eine Markttransparenzstelle im nationalen Maßstab zusätzlich Daten über Handelsgeschäfte und Fundamentaldaten zum Beispiel über die Verfügbarkeit von Kraftwerken oder Leitungen bei den Unternehmen erheben solle, da diese Daten bereits im Rahmen der REMIT für ein europaweites Register bereit stellen werden. "Hier droht eine überflüssige und bürokratische Doppelregulierung. Die Bundesregierung sollte sich stattdessen auf die praktische Umsetzung der bereits vorhandenen europäischen Vorgaben konzentrieren", forderte Müller. Die EU-Verordnung schaffe bereits Transparenz und stärke das Vertrauen in den fairen Wettbewerb im europäischen Energiehandel weiter. Der Gesetzentwurf widerspreche zudem europarechtlichen Vorschriften, da er der Markttransparenzstelle die Kompetenz zur parallelen Erhebung von Handelsdaten zuweise. Die EU-Verordnung REMIT sehe dagegen vor, dass sich nationale Marktüberwachungsbehörden gerade in diesem Punkt in den europäischen Gesamtrahmen einfügen. Anders als nationale Regulierungsbehörden solle die jeweilige nationale Institution zur Marktüberwachung über keine Ermittlungs- oder Durchsetzungsbefugnisse verfügen.
"REMIT muss als das EU-weit führende Regime zur Stärkung der Markttransparenz und Gewährleistung der Integrität der Energiegroßhandelsmärkte konsequent angewendet werden, Kosten und Bürokratie durch unnötige Parallelstrukturen sollten dagegen vermieden werden. Die Markttransparenzstelle sollte daher einen ausschließlich beobachtenden und analysierenden Aufgabenzuschnitt erhalten", so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Hintergrund REMIT:
Aufgrund der zunehmenden Integration der Energiehandelsmärkte hat die Europäische Union im vergangenen Jahr die Verordnung "Regulation on Energy Market Integrity and Transparency – REMIT" verabschiedet, die bereits heute direkt ohne weitere Umsetzungsakte in allen Mitgliedstaaten anwendbar ist. Die wichtigsten Punkte der REMIT sind die Schaffung spezieller Regeln zur Vermeidung von Marktmissbrauch und zur weiteren Verbesserung von Transparenz auf dem Markt und gegenüber den Behörden und die Schaffung eines europaweiten Registers für Unternehmen, die auf dem Energiegroßhandelsmarkt tätig werden. Als zentrale Aufsichts-Behörden im Rahmen der REMIT sind die Europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) in Zusammenarbeit mit den nationalen Regulierungsbehörden und die Europäische Kommission vorgesehen. Durch die zentrale Meldung von Handelsdaten und Daten zur Verfügbarkeit von Energieinfrastruktur an ein neues europäisches Register erhoffen sich die Aufsichtsbehörden einen besseren Einblick in den Energiegroßhandel. Neben ACER werden auch andere Behörden auf nationaler und europäischer Ebene wie Finanz- und Wettbewerbsbehörden Zugang zu diesen Daten haben. Die zukünftig vorgesehene regelmäßige elektronische Bereitstellung der Handelsdaten durch die Unternehmen erleichtert den Behörden den Überblick über das tägliche Marktgeschehen. Der Zeitplan zur Umsetzung der Meldepflichten nach der REMIT sieht derzeit vor, dass die Europäische Kommission ihre Vorschläge zur Implementierung der REMIT Ende 2012 vorlegt und Mitte 2013 verabschiedet.