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  • 01.02.2012 - 15:56 GMT
  • BDEW
Verkehr, Telekommunikation & Energie

BDEW zum Vorschlag der EU-Kommission zur Liste prioritärer Stoffe

"Grundsätzlich ist die Überprüfung und Aktualisierung der bestehenden Liste prioritärer Substanzen und deren Anpassung an den wissenschaftlichen Kenntnisstand zu begrüßen. Die bestehende Liste enthält zum Beispiel das Pflanzenschutzmittel Atrazin, welches in Deutschland bereits seit 1991 verboten ist.

Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen neuen Stoffe der prioritären Stoffliste sowie die Ableitung der einzelnen Umweltqualitätsnormen müssen jetzt aus Sicht der Wasserwirtschaft konkret geprüft werden. Zusätzliche Substanzen sollten gelistet werden, wenn diese relevant und die abgeleiteten Umweltqualitätsnormen hinreichend belastbar sind.

Oberstes Ziel muss es sein, Verschmutzungen am Ursprung der Umweltbeeinträchtigung zu vermeiden und so das Verursacherprinzip konsequent umzusetzen. Bei Arzneimitteln sind beispielsweise Maßnahmen bei den Indirekteinleitern wie Krankenhäusern und Spezialkliniken erforderlich. Der BDEW setzt sich hier seit Jahren für gesetzliche Regelungen ein. Wir fordern, im Rahmen der Umsetzung der prioritären Stoffliste die Gesamtheit der diffusen und punktuellen Einträge sowie der direkten und indirekten Einleitungen für die einzelnen Wasserkörper zu betrachten und jeweils die kosteneffizienteste Maßnahmenkombination zum Schutz des Oberflächenwasserkörpers zu auszuwählen. Dies entspricht den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie. Der BDEW fordert darüber hinaus eine Umweltrisikobewertung für Human- und Tierarzneimittel im Rahmen des Zulassungsverfahrens.

Es ist außerdem erforderlich, die Verbraucher darüber zu informieren, wie Belastungen der Umwelt durch Stoffeinträge vermieden werden können. Hierbei geht es zum Beispiel um die Rücknahme und Entsorgung überflüssiger Arzneimittel zum Beispiel durch Hersteller, Apotheker oder andere Verkaufsstellen", sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des BDEW heute zum Vorschlag der EU-Kommission, die Liste prioritärer Stoffe um 15 weitere Chemikalien zu ergänzen.