BDEW zur geplanten EU-Gasversorgungssicherheits-Verordnung
Unternehmen gewährleisten sichere Versorgung / Vorgaben der Verordnung müssen wirtschaftlich vertretbar sein
"Die Gasunternehmen in Deutschland verfügen über zuverlässige Sicherheitsmechanismen, mit denen sie die Versorgung gewährleisten. Deshalb sollten die Unternehmen auch in Zukunft die Verantwortung für eine sichere Erdgas-Versorgung behalten. Überlegungen, niedrige Schwellen für ein Eingreifen von staatlichen Institutionen festzulegen, sind aus unserer Sicht kontraproduktiv", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) anlässlich der heutigen abschließenden Sitzung des Industrieausschusses des Europäischen Parlaments zur geplanten Gasversorgungssicherheits-Verordnung der Europäischen Union. Der heute vom Industrieausschuss hierzu verabschiedete Bericht ist eine entscheidende Grundlage bei der konkreten Ausformulierung der Verordnung.
"Gerade die Maßnahmen der deutschen Gaswirtschaft während der Lieferunterbrechung im Zuge des russisch-ukrainischen Gasstreits Anfang Januar 2009 haben bewiesen: Garant für Versorgungssicherheit sind die Gasunternehmen. In der Verordnung sollte daher der so genannte dreistufige Gemeinschaftsmechanismus gestärkt werden", betonte Müller. Die Vorstellungen des Industrieausschusses in diesem zentralen Punkt gingen in die richtige Richtung, notwendig seien aber weitere Verbesserungen im Verordnungsentwurf. Der Mechanismus legt fest, dass im Falle von Lieferunterbrechungen zunächst die Unternehmen für die Sicherstellung der Versorgung verantwortlich sind, dann die Mitgliedstaaten und erst zum Schluss die EU. "Ein zu frühzeitiges Eingreifen der EU-Kommission führt nicht zu mehr, sondern zu weniger Versorgungssicherheit, da die Gefahr besteht, dass nationale Verantwortung an die EU delegiert wird", so Müller.
Alle Maßnahmen, die in der EU-Verordnung verankert werden, sollten marktverträglich und für die Unternehmen wirtschaftlich vertretbar sein, so der BDEW. Dies gelte insbesondere für mögliche Vorgaben für Infrastrukturinvestitionen. Die deutsche Energiewirtschaft biete bei der weiteren Ausgestaltung der Gasversorgungssicherheits-Verordnung den sachlichen Austausch mit den europäischen Institutionen an.