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BDEW: Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie in Deutschland

Zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie in Deutschland muss sich die Politik konsequent um Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz kümmern

„Die Bundesregierung muss sich neben der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, der Beschleunigung des Netzausbaus und der Ausgestaltung des Energiemarktes der Zukunft konsequent auch um Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz kümmern.

Das immense Potenzial, das im Wärmemarkt zur Senkung von CO2-Emissionen beispielsweise bei der energetischen Gebäudesanierung vorhanden ist, muss nun endlich entschieden von Bund und Ländern angegangen werden. Dazu ist es notwendig, dass Bund und Länder sich besser als bisher zum Beispiel bei der energetischen Gebäudesanierung koordinieren. Die Steigerung der Energieeffizienz ist ein wesentlicher Schlüssel, um die klimapolitischen Ziele erreichen zu können.“ Das erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), heute in Berlin. Hintergrund ist, dass Deutschland die EU-Energieeffizienz-Richtlinie bis zum 5. Juni 2014 umgesetzt haben muss. Diese Frist endet in genau vier Wochen.

Die EU-Richtlinie eröffnet den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, die Energieeffizienzziele entweder mit strategischen Maßnahmen zu erfüllen oder Verpflichtungssysteme für Energieunternehmen einzuführen. „Solche Verpflichtungssysteme lehnt der BDEW ab. Neue dirigistische Maßnahmen führen nur zu noch mehr Bürokratie und zur Verteuerung der Energieeffizienzmaßnahmen. Stattdessen sollten wir weiter auf den erfolgreichen Weg von marktnahen Lösungen setzen. Vorhandene Förderinstrumente sollten weiterentwickelt und Markthemmnisse abgebaut werden“, betonte Hildegard Müller.

Besonders große Potenziale zum Energiesparen und zur Minderung der CO2-Emissionen seien in der Sanierung des Gebäudebestandes vorhanden. „Dies wird auch im aktuellen Monitoringbericht zur Energiewende festgestellt. Die Politik lässt aber noch keine Taten folgen“, so Müller. Der bestehende förder- und ordnungspolitische Rahmen sollte genutzt und weiterentwickelt werden. Um die Gebäudesanierung voranzutreiben, sollten sich Bund und Länder endlich auf eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden einigen, so der BDEW. Die Programme der KfW, die mit geringem Förderaufwand hohe private Investitionen anreizen, sollten zudem finanziell besser ausgestattet werden. Außerdem seien beispielsweise gezielte Informationen für Gebäudeeigentümer, öffentliche Auftraggeber oder kleine und mittlere Unternehmen zur Umstellung auf Wärmelieferungen durch Dritte wie bei Contracting und Fernwärme sinnvoll.

Gleichzeitig müssten bestehende Hemmnisse zur Nutzung der Energieeffizienzmaßnahmen beseitigt werden. Aus Sicht des BDEW ist ein verständlicher und bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für Energieeffizienzinvestitionen notwendig. Rechtliche Hemmnisse für Energiedienstleistungen, zum Beispiel für Contracting im EEG oder die Umstellung auf Contracting oder Fernwärme im Mietrecht, müssten abgebaut werden. Qualifizierte Energieberatung wie sie Energieunternehmen anbieten unterstütze die sachgerechte und kostengünstige Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen. Daher sei für die Kunden die Anerkennung dieser Beratungsleistungen im Zusammenhang mit staatlichen Fördermitteln überfällig.