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  • 23.05.2012 - 13:12 GMT
  • BDEW
Verkehr, Telekommunikation & Energie

BDEW zur Verabschiedung der Emissionszertifikatehandel-Beihilfeleitlinien: EU hebelt nationales Förderprogamm für neue Kraftwerke nahezu aus

Hildegard Müller: Beschlossene Änderungen der Europäischen Kommission sind für Energiewirtschaft enttäuschend.

"Durch die sehr restriktiven Vorgaben der EU-Kommission für Zuschüsse zum Neubau hocheffizienter, CCS-fähiger Kraftwerke wird das von der Bundesregierung im Energiekonzept 2010 verankerte Kraftwerks-Förderprogramm nahezu ausgehebelt und faktisch unmöglich gemacht. Damit ist die Chance vertan worden, kurzfristig die Investitionsbedingungen für den Neubau von konventionellen Kraftwerken zu verbessern. Das Förderprogramm hätte eine Brückenfunktion bis zu einer Entscheidung über die benötigten flexiblen Kapazitätsmechanismen übernehmen können. Daher ist der Beschluss der EU-Kommission für die Energiewirtschaft enttäuschend." Das erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), nach dem die EU-Kommission überraschend die Europäischen Emissionszertifikatehandel-Beihilfeleitlinien verabschiedet hat. "Umso wichtiger ist es nun, dass Bundestag und Bundesrat als absolutes Minimum die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetzes morgen und voraussichtlich am 15 Juni verabschieden. So könnte doch noch ein positives Signal für Kraftwerksinvestitionen in Deutschland gesendet werden", betonte Müller.
Die EU-Kommission hat mit ihrem Beschluss festgelegt, dass für einen Zuschuss zum Neubau hocheffizienter Kraftwerke zwischen 2013 und 2016 scharfe Kriterien erfüllt sein müssen. Für einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der Investitionskosten muss die vollständige Umsetzung der Technologie Carbon Capture and Storage (CCS) vor dem Jahr 2020 erfolgen. "Ganz unabhängig von der Unsicherheit über die Verabschiedung eines CCS-Gesetzes in Deutschland ist das definitiv kein Investitionsanreiz, weil die Förderung schon von den Mehrkosten für den Einsatz der CCS-Technologie überkompensiert würde", so Hildegard Müller.

Für einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der Investitionskosten muss eine ordnungsgemäße Ausschreibung mit verschiedenen Kriterien erfüllt werden. Ohne weitere Einschränkungen wäre lediglich ein Zuschuss von fünf Prozent der Investitionskosten erlaubt. Müller: "Dies wird jedoch keinen Investitionsanreiz auslösen. Das von der Bundesregierung geplante, zeitlich und vom Volumen her befristete Kraftwerks-Förderprogamm hätte in der derzeitigen Situation mit schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Kraftwerksinvestitionen eine Brücke bauen können." Die derzeit vehement geführte Diskussion um die Einführung von flexiblen Kapazitätsmechanismen hätte somit etwas geordneter geführt werden können.