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BDI | Brexit: Nur wer auf fairen Wettbewerb setzt, hat Recht auf umfangreichen Markzugang

Die Europäer haben in der Vergangenheit Handel stets vereinfacht. Jetzt müssen London und Brüssel darüber verhandeln, welche Hindernisse künftig gelten. Das ist absurd und ein trauriger Rückschritt, kritisiert BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang im Pressegespräch.

„Das Vereinigte Königreich kehrt der Europäischen Union endgültig den Rücken. Zwar ist jetzt die Hängepartie um den Austritt vorbei, doch zur Erleichterung besteht kein Anlass.

Wir gehen mit dem Austritt einen richtigen Schritt auf dem falschen Weg. Es hätte auch schlimmer kommen können – nämlich, wenn das Vereinigte Königreich die EU ohne Austrittsabkommen verlassen hätte. Doch wie es im zukünftigen Verhältnis zwischen Brüssel und London weitergehen soll, ist offen. Und das Risiko eines harten Bruches bleibt groß.

Für unsere Unternehmen herrscht eine immense Unsicherheit. Ja, die Unternehmen sind erleichtert, dass dem Brexit immerhin eine Übergangsphase folgt. Damit dürfte es im bilateralen Verhältnis mit dem Vereinigten Königreich für die Unternehmen in diesem Jahr kaum zu Änderungen kommen. Doch EU-Produzenten, die einen Teil ihrer Produkte im Vereinigten Königreich produzieren, könnten bereits ab Anfang Februar erste Auswirkungen spüren. Denn bei Exporten in Partnerstaaten, mit denen die EU Freihandelsabkommen abgeschlossen hat, ist fraglich, inwieweit europäische Ware mit teilweise britischen Komponenten während der Übergangsphase noch in den Genuss reduzierter Zollsätze kommt. Die Entscheidung, das Siegel „made in EU“ anzuerkennen, liegt allein bei den Partnerstaaten. Es lässt sich nicht absehen, wie sie entscheiden. Die Europäische Kommission dürfte zeitnah darüber informieren.

Für eine international vernetzte Volkswirtschaft wie die deutsche ist diese Frage fundamental. Kein Wunder, dass unsere Unternehmen stark verunsichert sein müssen. Diese Ungewissheit besteht auch mit Blick auf die Verhandlungen über die zukünftige Partnerschaft: Es ist klar, dass die knappe Zeit der Übergangsphase nicht für ein umfassendes Freihandelsabkommen ausreicht. Ein tiefgreifendes Freihandelsabkommen müssten alle nationalen und subnationalen Parlamente ratifizieren. Das wäre der Fall, wenn Kompetenzen der Mitgliedstaaten berührt wären. Es wäre ein Ding der Unmöglichkeit, ein solches Programm bis Jahresende zu absolvieren.

Die Verhandler brauchen deutlich mehr Zeit. Ich halte es für einen schweren Fehler, dass die britische Regierung die Verlängerung der Übergangsphase kategorisch ausschließt. Aber feststeht: Die EU darf keinen Zweifel lassen: Wer von EU-Regeln abweichen will, der wird nicht den besten Zugang zum größten Binnenmarkt der Welt bekommen.“

Hier können Sie die Pressemitteilung auf der Website der Mitgliedsorganisation einsehen.