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  • 14.12.2009 - 10:02 GMT
  • BDI
Wirtschaft & Finanzen

BDI: Europa braucht wirtschaftsfreundlichen Rechtsrahmen

„Der europäische Rechtsrahmen für die nächsten fünf Jahre muss wirtschaftsfreundlich sein.“ Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf zum vom Europäischen Rat verabschiedeten Stockholmer Programm.

"Die Abschaffung des sogenannten Exequaturverfahrens ist nicht im Interesse der deutschen Industrie. Auch in Zukunft muss sichergestellt sein, dass Entscheidungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten in Deutschland nur dann anerkannt werden, wenn die Rechte der Beklagten gewahrt wurden", forderte Schnappauf. "Diese Prüfung hat deutsche Unternehmen in der Vergangenheit beispielsweise vor unangemessenen Strafschadenersatzforderungen aus den USA bewahrt."
Die Einführung der Sammelklage im Wettbewerbs- oder Verbraucherrecht lehnt der BDI strikt ab. "Nicht konkretisierte Massenansprüche, Ausforschungsbeweis, Erfolgshonorare und Strafschadenersatz sind abzulehnen, zumal sie die Gerichte nicht entlasten. Das zeigen die Erfahrungen in den USA", sagte Schnappauf.
"Die Europäische Privatgesellschaft (SPE) muss bald kommen. Für den grenzüberschreitend aktiven industriellen Mittelstand ist eine „Europa-GmbH“ mit europaweit einheitlichem Rechtsrahmen eine erhebliche Vereinfachung. Die kommende spanische Ratspräsidentschaft sollte das Projekt SPE entschieden weitertreiben, die Bundesregierung sollte sie dabei aktiv unterstützen."
Bundesverband der Deutschen Industrie