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BDIU | Trilog-Gespräche zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung

In Brüssel haben nun die entscheidenden Trilog-Gespräche zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung begonnen. Schwierig aus Sicht des Forderungsmanagements bleibt dabei nach wie vor insbesondere der Artikel 6 der geplanten Verordnung. Durch die sich hier findenden Formulierungen besteht leider weiterhin die Gefahr, dass mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung ein völlig legitimes und legales Geschäftsmodell wie das Inkassogewerbe in Deutschland infrage gestellt, zumindest aber mit erheblicher Rechtsunsicherheit konfrontiert wird. Das Kernproblem: Es bleibt fraglich, ob die Datenweitergabe von Schuldnerinformationen eines Gläubigers an ein Inkassounternehmen auch unter dem Regime der europäischen Datenschutzgrundverordnung so möglich ist, wie es das heute auf Basis des Bundesdatenschutzgesetzes ganz alltäglich geschieht. Die FENCA erwartet nun komplizierte Verhandlungen zwischen Europäischem Rat, Europäischem Parlament und der Europäischen Kommission – also der sogenannte Trilog. Die dabei für die Inkassowirtschaft entscheidenden Verhandlungen sollen am 16/17. September sowie am 29./30. September stattfinden.

Der Europäische Inkassoverband FENCA (Federation of European National Collection Associations) beobachtet und begleitet die Gespräche kritisch und wirbt für eine Lösung, die die bisherigen Geschäftsmodelle im Inkasso und Forderungsmanagement künftig weiterhin ermöglicht und gleichzeitig einen europaweit verbesserten Schutz personenbezogener Informationen zum Beispiel bei großen Internetunternehmen und im Social Media schafft.

Die FENCA berichtet über den Fortgang der Gespräche regelmäßig in ihrem Newsletter.

Den Volltext der Pressemitteilung finden Sie hier.