BVI begrüßt Verbraucherschutz-Initiative der Europäischen Kommission
Der BVI begrüßt das heute von der EU-Kommission präsentierte Paket für den Verbraucherschutz. Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI: „Die branchenübergreifende Vergleichbarkeit von Finanzprodukten ist der beste Verbraucherschutz.“
OGAW-Richtlinie stärkt Sicherheit der Fondsanlage
Die OGAW-Richtlinie sieht klare Haftungsregeln für Depotbanken
vor. Sie regelt, dass die Depotbanken zukünftig auch dann haften,
wenn Unterverwahrer das Vermögen des Fonds unterschlagen.
Damit zieht die Kommission Konsequenzen aus dem Madoff-
Betrugsfall. Richter: „Fonds werden künftig noch sicherer. Das
Vermögen der Anleger wird nicht nur vor einer Insolvenz der
Fondsgesellschaft, sondern auch vor unberechtigten Zugriffen
geschützt.“
PRIPs-Initiative fördert Transparenz
Mit der PRIPs Initiative (Packaged Retail Investment Products)
unterstützt die Kommission die sektorübergreifende Kostentransparenz.
Anleger sollen zukünftig nicht nur wie bisher die Kosten
verschiedener Investmentfonds vergleichen können, sondern auch
Zertifikate und kapitalbildender Lebensversicherungen. Dafür
müssen Zertifikate und Lebensversicherungen künftig ihre Kosten
in vergleichbarer Weise wie Fonds ausweisen. Auch das Risikound
Renditeprofil soll in vergleichbarer Form sektorübergreifend
vorgegeben werden. Richter: „Das ist ein ganz großer Schritt für
wirksamen Verbraucherschutz. Nur wenn die Verbraucher die
Kosten unterschiedlicher Produkte miteinander vergleichen können,
haben sie eine seriöse Entscheidungsgrundlage für den Kauf
eines Finanzproduktes.“