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  • 28.05.2013 - 15:03 GMT
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bvöd: CEEP lehnt Richtlinienentwurf zur projektbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ab

Der CEEP hat kürzlich nach Zustimmung seiner Generalversammlung eine Stellungnahme zum Richtlinienentwurf zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten veröffentlicht.

Aus Sicht von CEEP ist die überarbeitete EU-Richtlinie „weder verhältnismäßig, noch gut durchdacht und wird hohe Kosten zur Folge haben“.

Die EU-Kommission hatte im Oktober 2012 einen Richtlinienentwurf zur projektbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) [KOM(2012) 628] veröffentlicht, um die bestehende Richtlinie  den aktuellen gesellschaftlichen und technischen Ansprüchen anzupassen.

Die Änderungsvorschläge beinhalten unter anderem eine Ausweitung der Vorprüfung (Screening), eine Änderung in der Verfahrensqualität von UVP Angaben (mit der Einführung neuer Prüfkriterien) sowie die Harmonisierung mit geltendem EU Recht.

Dem zuständigen Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europaparlamentes wurde am 11. April ein erster Berichtsentwurf des MEP Andrea Zanoni (Liberale; ITA) vorgestellt. Eine Abstimmung darüber ist für den 10. Juli 2013 vorgesehen.

Der EP-Bericht beinhaltet folgende Positionen:

  • schärfere Begriffsbestimmung von Biodiversität,
  • Unterstützung des Aufbaus abgestimmter Verfahren der zuständigen nationalen Behörden (one-stop shops) durch die Kommission,
  • Einführung klarer Regelungen, um Interessenskonflikten zwischen den zuständigen Behörden und Projektentwicklern vorzubeugen,
  • Erstellung der Umweltberichte von unabhängigen und kompetenten Experten (jedoch nicht notwendigerweise akkreditierte Sachverständige),
  • Einführung einer ex-post Überwachung von Projekten zur Durchführung korrigierender Maßnahmen,
  • Einschränkung der rückwirkenden Anwendung der UVP Änderungsrichtlinie auf bereits laufende Projektvorhaben ohne übermittelten Umweltbericht.

Bereits am 21. März 2013 war der Richtlinienentwurf Gegenstand von Debatten im Rat für Umwelt. Die dortigen Minister äußerten dabei die Bedenken, dass die vorgesehenen Änderungen kontraproduktiv zu den jeweiligen bestehenden nationalen Prüfverfahren seien. Dies betraf vor allem Bedenken zur verpflichtenden Einführung des „Scopings“ und dem verpflichtenden Einsatz akkreditierter Sachverständiger für den Umweltbericht. Der Ministerrat sieht mit dem Richtlinienvor-schlag auf die zuständigen Behörden und Projektträger einen erhöhten Verwaltungs- und Kostenaufwand zukommen.

Diese Meinung hat CEEP in seiner Positionierung nun bestätigt.