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  • 10.02.2012 - 14:48 GMT
  • BVÖD

bvöd: CEEP überprüft gemeinschaftlichen Besitzstand der EU für SGI

Seit der Veröffentlichung des Weißbuchs der Kommission im Jahr 2004 zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (Services of General Interest – SGI) hat eine breit angelegte Reflexion über die Rolle der SGI in Europa insbesondere über die Anwendung des europäischen Binnenmarkt- und Wettbewerbrechts stattgefunden.

Die Notwendigkeit eines rechtlichen Rahmens für SGI ist mittlerweile Konsens, nicht jedoch die Art und Weise wie dieser Rahmen inhaltlich ausgestaltet sein soll.
Auch die kürzlich von der EU-Kommission veröffentlichten Vorschläge und Mitteilungen, wie u.a. der Qualitätsrahmen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, haben diesbezüglich aus Sicht des CEEP nicht überzeugt.
Der  zuständige CEEP-Ausschuss "Services of General Interest & Statistics" – SGI  hat bereits letztes Jahr begonnen, einen aktuellen Stand der gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten.
Er wird eine Bewertung des momentanen Besitzstandes (= Acquis) bezüglich Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa abgeben, die Bedürfnisse der Erbringer in den verschiedenen nationalen Kontexten versuchen zu erfassen und Vorschläge zur Verbesserung der gegenwärtigen Situation gegenüber der EU-Kommission zu machen.
Dies wird auf Grundlage von Beiträgen der nationalen und sektoralen CEEP-Mitglieder geschehen, die ihre Einschätzung zu den gesetzlichen SGI-Grundlagen und deren Umsetzung und Auswirkungen geben.
Der CEEP-Ausschussvorsitzende Rainer Plaßmann (Stadtwerke Köln) hat diese Woche zusammen mit dem CEEP-Generalsekretariat die CEEP-Mitglieder über die Details und genauen Hintergründe der Initiative in einem Brief informiert.
Der "Acquis communautaire", der „gemeinschaftliche Besitzstand“, ist das gesamte rechtliche Regelungsgefüge der EU und umfasst alle Rechten und Pflichten, die für alle Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Union verbindlich sind. Dies entspricht momentan 97.000 Seiten im EU-Amtsblatt .
Zum Acquis gehören u.a. alle Verträge, alle geltenden Rechtsvorschriften und Gerichtshofurteile, alle Arten von EU-Entscheidungen im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik und im Bereich der Justiz und Inneres sowie das "Soft law".
Der gemeinschaftliche Besitzstand umfasst somit nicht nur das Gemeinschaftsrecht im engeren Sinne, sondern auch alle Rechtsakte, sowie die in den Verträgen festgeschriebenen gemeinsamen Ziele.
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, den gemeinschaftlichen Besitzstand zu wahren und auszubauen, da der Grundgedanke des Acquis wichtig für das Verständnis der EU und des Erweiterungs- und Verfassungsprozesses sei.