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  • 12.11.2010 - 09:19 GMT
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Wirtschaft & Finanzen

BVR: Vereinheitlichung der Einlagensicherung in Europa der falsche Weg

Studie Institutsschutz der genossenschaftlichen FinanzGruppe effizient und verlässlich

Die Institutssicherung der genossenschaftlichen FinanzGruppe ist effizient, verlässlich und einer sachgerecht konstruierten Einlagensicherung gleichwertig, so das Ergebnis einer Studie „Bedeutung und Zukunftsfähigkeit von Institutssicherungssystemen“ des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln in Zu-sammenarbeit mit der Universität zu Köln im Auftrag des Bun-desverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenban-ken (BVR). Die Forscher warnen vor einer Umsetzung des aktu-ellen Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission. Dieser würde zahlreiche Fehlanreize erzeugen und stelle eine Überre-gulierung dar.
Nach ihrem im Juli 2010 vorgelegten Vorschlag zur Reform der Einlagensicherungssysteme in Europa will die Europäische Kommission den Einlagenschutz auf 100.000 Euro pro Anleger begrenzen. Der Auftrag der Sicherungseinrichtung der genos-senschaftlichen FinanzGruppe hingegen liegt im Schutz der an-geschlossenen Institute vor einer Zahlungsunfähigkeit und schützt somit Kundeneinlagen in höchstmöglichem Umfang und ohne betragliche Begrenzung.
„Die Institutssicherung des BVR ist bislang stets in der Lage ge-wesen, ihre Ziele zu erfüllen und musste dazu niemals staatliche Hilfen in Anspruch nehmen. Zudem ist der Haftungsverbund der Volksbanken und Raiffeisenbanken in der Finanzmarktkrise stabil geblieben“, stellt Dr. Manfred Jäger-Ambrożewicz vom IW Köln fest. Während die Einlagensicherungsrichtlinie der Europä-ischen Kommission im Fall der Abwicklung einer Bank den Pro-zess der Entschädigung europaweit harmonisieren wolle, sorge die Sicherungseinrichtung des BVR bereits von vornherein da-für, dass ein solcher Fall gar nicht erst eintrete. Die in der Richt-linie der Kommission vorgesehenen Eingriffe in die Gestal-tungsmöglichkeiten der Sicherungseinrichtung bewerten die Wissenschaftler als „fehlerhaft“. Ein sachgerechter Richtlinien-vorschlag müsse sicherstellen, dass die Fokussierung der Insti-tutssicherung auf Prävention auch künftig effektiv genutzt werden könne.
Auch im internationalen Vergleich erfülle die Sicherungseinrich-tung der deutschen Genossenschaftsbanken schon jetzt die aktuell postulierten Anforderungen, die unter Gesamtverant-wortung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel und des IWF in Washington erarbeitet wurden und in Kür-ze in Kraft treten, so die Studie. Dabei sei die BVR-Sicherungseinrichtung mit ihrem Institutsschutz sogar effizien-ter als eine Einlagensicherung ohne Institutsschutz. Entschei-dend für den geringeren Mittelbedarf seien drei Merkmale: der Fokus auf Prävention, der drohende Schieflagen frühzeitig er-kennen und bekämpfen lasse, die zur Risikomischung führende Struktur der genossenschaftlichen FinanzGruppe bestehend aus zumeist kleinen Instituten sowie der geschäftspolitische Schwerpunkt der Volksbanken und Raiffeisenbanken auf dem soliden Einlagen- und Kreditgeschäft.
BVR-Präsident Uwe Fröhlich: „Die Studie zeigt, dass der wirksa-me Schutz des Verbrauchers, den die Europäische Kommission mit der Einlagensicherungsrichtlinie anstrebt, bereits jetzt von der BVR-Sicherungseinrichtung mit ihrem Institutsschutz erfüllt wird. Wir wünschen uns von der Europäischen Kommission ein Umdenken weg von einer Maximalharmonisierung hin zu einem sachgerechten Anforderungskatalog für Einlagensicherungssys-teme. Dies würde Eingriffe in bewährte Sicherungssysteme in engen Grenzen halten.“