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EU-Erweiterung, Außen- & Sicherheitspolitik, Europäische Wertegemeinschaft

Caritas | Geflüchtete in Polen dürfen nicht zurückgewiesen werden

Caritas kritisiert die Situation an Polens Grenze zu Belarus – EU muss tätig werden und Polen auf die Einhaltung des internationalen Flüchtlingsrechts verpflichten – Caritas und Kirche in Polen stellen sich auf die Seite der Geflüchteten

Caritas international, das Hilfswerk des Deutschen Caritasverbandes, ist bestürzt über den Tod von sechs Menschen, die an der polnisch-belarussischen Grenze unter tragischen Umständen ums Leben kamen. „Wir beobachten die Situation mit großer Sorge und können kaum fassen, dass die Grenzbehörden beider Seiten Menschenleben durch ihr brutales Verhalten bewusst aufs Spiel setzen“, sagt Peter Neher, der Präsident des Deutschen Caritasverbandes. Gleichzeitig müsse auch die EU ihr Mitglied Polen dazu auffordern, den Menschen an der Grenze zu Belarus zu helfen. „Wenn sie die polnische Grenze erreicht haben, muss sichergestellt sein, dass sie um Asyl bitten können.“ Der Deutsche Caritasverband kritisiert, dass polnische Grenzschützer die Menschen entgegen europäischem und internationalem Recht nach Belarus zurückweisen.

„Es kann nicht sein, dass sich die humanitäre Katastrophe, an den EU-Außengrenzen nun auch in Osteuropa fortsetzt“, beklagt Peter Neher die aktuellen Vorgänge. Es sei nicht damit getan, Polen die europäische Grenz- und Küstenwache als Hilfe anzubieten. Die EU sei vielmehr aufgefordert, ihren Werten entsprechend einen humanen Umgang mit Geflüchteten an ihren Außengrenzen und wirkliche politische Lösungen zu finden.

Auch die Caritas Polen und die katholische Kirche haben sich für die eingeschlossenen Geflüchteten positioniert und fordern von der polnischen Regierung, Hilfe zuzulassen. „Jeder Mensch, egal woher er kommt, ist für uns Schwester wie Bruder. Das spornt uns an, alle Anstrengungen zu unternehmen, um zu helfen. Es geht darum, Menschenleben zu retten“, so die Caritas Polen.

Seit Wochen befördert die Regierung von Belarus die Weiterreise Geflüchteter aus Syrien, Afghanistan und anderen Ländern nach Westeuropa. Die Menschen versuchen, über Belarus Litauen und Polen und damit die EU zu erreichen. Nach polnischen Angaben wurden in den vergangenen Monaten 8.200 Menschen vom Grenzübertritt nach Polen abgehalten und 1.200 wegen illegaler Übertritte festgenommen.

Polen und Litauen reagieren verstärkt mit Abschottung auf die zunehmende Zahl der Flüchtlinge. So haben polnische Grenzsoldaten im Juli die Grenze auf 130 Kilometern mit Stacheldraht gesichert. Den Aufgegriffenen wird die Einreise verwehrt, eine Rückkehr nach Belarus wird jedoch durch die Grenzsoldaten dort ebenfalls verhindert. So müssen die Menschen an der Grenze ausharren. Hilfe durch nichtstaatliche Organisationen wird durch die Sicherheitskräfte verweigert. Aufgrund eines ausgerufenen Notstands ist Journalisten und Hilfsorganisationen der Zutritt formell untersagt.

Mittlerweile hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg im Fall von 32 afghanischen Migranten eingeschaltet, die seit Wochen zwischen Polen und Belarus festsitzen. Die Straßburger Richter forderten Polen auf, die Menschen „mit Nahrung, Wasser, Kleidung, angemessener medizinischer Versorgung und, wenn möglich, einer vorübergehenden Unterkunft zu versorgen“.