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  • 11.03.2013 - 13:57 GMT
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CEP Analyse: Umweltverträglichkeitsprüfung

Das Centrum für Europäische Politik (CEP) hat den Richtlinienvorschlag der Kommission zur Umweltverträglichkeitsprüfung [COM(2012) 628] analysiert.

Bestimmte öffentliche und private Projekte, bei denen „mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist“, müssen vor ihrer Genehmigung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden. Die Kommission will die UVP-Richtlinie 2011/92/EU erstmals seit 1985 grundlegend überarbeiten, um Mängel zu beseitigen und sie an die veränderten politischen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen anzupassen.
Die angestrebte weitere Vereinheitlichung der UVP-Vorschriften kann einen Standortwettbewerb zulasten der Umweltqualität verhindern. Die vorgesehenen Fristen für die Screening-Entscheidung, die Beteiligung der Öffentlichkeit und den Abschluss der UVP führen zu mehr Rechtssicherheit und Effizienz. Die UVP sollte allerdings auf solche Umweltaspekte beschränkt bleiben, die durch das geplante Projekt tatsächlich beeinflusst werden.