Aktuelles > CEP | Braucht TTIP Investitionsschutzvorschriften?

Artikel Details:

Wirtschaft & Finanzen

CEP | Braucht TTIP Investitionsschutzvorschriften?

Die im Rahmen des Freihandels- und Investitionsschutzabkommens TTIP zwischen der EU und den USA angedachten Schiedsgerichte sind gegenwärtig Gegenstand heftiger Kontroversen.

Bei TTIP umstritten ist insbesondere der Schutz für ausländische Investoren. Der Investitionsschutz umfasst
vor allem Enteignungsschutz, Inländerbehandlung und Meistbegünstigung. Zur Durchsetzung werden
regelmäßig Investor-Staat-Schiedsgerichte vereinbart.
Das cep fordert:
  • Der Schutz vor entschädigungsloser Enteignung sollte nicht in TTIP enthalten sein. Eine Festschreibung der Inländerbehandlung und der Meistbegünstigung reicht aus.
  • Schiedsgerichte zur Durchsetzung des Investitionsschutzes sind abzulehnen. Zu befürworten ist eine echte internationale Investitionsschutzgerichtsbarkeit.
  • Deren Richter müssen unabhängig sein, insbesondere unabhängig von den zu entscheidenden Fällen entlohnt werden.
  • Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte es Rechtsmittel und einen Instanzenzug geben.
  • Ein eigenes Klagerecht des ausländischen Investors gegen den Gaststaat ist sachgerecht.

Das cep spricht sich gegen ad hoc gebildete private Schiedsgerichte aus. Vielmehr sollte im Rahmen von TTIP eine echte internationale Gerichtsbarkeit etabliert werden. Um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten, sollte es Rechtsmittel und einen Instanzenzug geben.

Das ganze cepInput finden Sie hier.