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Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit & Verbraucherschutz

cep | EU-Kommission bei Sozialpolitik auf schwierigem Terrain

Angesichts von Massen- und hoher Jugendarbeitslosigkeit in einigen europäischen Ländern plant die EU-Kommission die Angleichung sozialer Standards. Aus Sicht des cep ist dies nicht sinnvoll, da die Leistungsfähigkeit der nationalen Sozialsysteme zu verschieden ist. In ihrer Analyse der Kommissionsvorschläge kommen die cepExperten Matthias Dauner und Urs Pötzsch zu dem Schluss, dass der Grundsatz, die Portabilität von Sozialleistungs- und Fortbildungsansprüche zu gewährleisten, zu positiven Beschäftigungseffekten führen könne. Allerdings kritisieren sie, dass „andere Vorschläge, etwa dass die Höhe der Löhne produktivitätsabhängig sein und zugleich einen angemessenen Lebensstandard gewährleisten soll, die innere Widersprüchlichkeit der Grundsätze“ zeigten.

Die Säule sozialer Rechte soll bestehende EU-Vorschriften im Bereich Beschäftigung und Soziales nicht wiederholen oder umschreiben, sondern in einer Liste „wesentliche Grundsätze zur Unterstützung gut funktionierender und fairer Arbeitsmärkte und Wohlfahrtssysteme“ festlegen sowie als Maßstab für die Bewertung und Angleichung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Euro-Staaten dienen. Außerdem soll sie als „Kompass für eine erneute Konvergenz innerhalb des Euro-Raums“ dienen. Der Entwurf der Kommission umfasst eine Liste von sozialen Grundsätzen, die in die drei Kapitel „Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang“, „faire Arbeitsbedingungen“ sowie „angemessener und nachhaltiger Sozialschutz“ gegliedert sind.

Die noch bis Ende des Jahres laufende Konsultation zur Säule sozialer Rechte verfolgt das Ziel, die bestehenden EU-Vorschriften im Bereich Beschäftigung und Soziales zu bewerten, um festzustellen, inwieweit Reformbedarf besteht. Ferner sollen neue Entwicklungen in der Arbeitswelt und der Gesellschaft, die durch demografische Entwicklungen und Digitalisierung ausgelöst werden, identifiziert werden. Anfang 2017 will die Kommission, gestützt auf die Ergebnisse der Konsultation, einen konkreten Vorschlag für die Säule vorlegen, möglicherweise in Form einer unverbindlichen Empfehlung. Auch legislative Maßnahmen schließt sie nicht aus.

Hintergrund und Kompetenz der EU

Die in der Säule genannten Grundsätze betreffen im Wesentlichen Gegenstände der Sozialpolitik. In diesem Bereich kann die EU legislativ oder nicht-legislativ handeln. Die EU kann z.B. durch Richtlinien Mindestvorschriften über Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit, Kündigungsschutz, Mitbestimmung von Arbeitnehmern, berufliche Eingliederung und Chancengleichheit von Männern und Frauen erlassen. Die Kommission könnte daher, je nach Ausgang der Konsultation, Vorschläge zur Überarbeitung bestehender und zum Erlass neuer Vorschriften vorlegen. Die Überprüfung bestehender Vorschriften ist auch Teil der Agenda für „bessere Rechtsetzung“. Die Kommission darf zudem gemeinsam mit den Mitgliedstaaten unverbindliche Leitlinien für die Fortentwicklung der Sozialpolitik festlegen und Verfahren für regelmäßige Überwachung und Bewertung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten ausarbeiten.

Zur cepAnalyse Säule sozialer Rechte.