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Wirtschaft & Finanzen

cep | EU will Aufsicht über Wertpapierfirmen neu ordnen

Die EU-Kommission hat eine Verordnung über neue Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen vorgelegt.

Die Aufsicht über Wertpapierfirmen in der EU soll stärker an ihren Geschäftsmodellen und Risiken ausgerichtet werden. Das cep hat die jüngsten Pläne der EU-Kommission zur Regulierung im Wertpapierbereich analysiert und ist der Auffassung, dass die Einteilung von Wertpapierfirmen in drei Klassen einer regulatorisch bedingten Konsolidierung der Branche entgegenwirken kann. Aus Sicht des cep ist im Interesse der Finanzstabilität auch gerechtfertigt, dass die Kommission „systemrelevante“ Wertpapierfirmen der Klasse 1 bei der Regulierung den Banken gleichstellen will. Allerdings, so warnt das cep, könne eine abgestufte Regulierung zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Auch sei fraglich, ob die neuen Eigenkapitalvorschriften für Wertpapierfirmen die bezweckten Erleichterungen bewirken können.

Hintergrund und Ziele

Wertpapierfirmen – z.B. Vermögensverwalter – ermöglichen Anlegern durch Dienstleistungen wie Anlageberatung oder Portfoliomanagement den Zugang zu den Kapitalmärkten. Sie erbringen dabei häufig banktypische Dienstleistungen, betreiben aber im Gegensatz zu Banken kein Einlagen- und Kreditgeschäft. Etwa die Hälfte der EU-Wertpapierfirmen haben ihren Sitz in Großbritannien. Acht Wertpapierfirmen, die „überwiegend“ in Großbritannien angesiedelt sind, verwalten etwa 80% der Vermögenswerte der EU-Wertpapierfirmen. Für Wertpapierfirmen wie für Banken gelten bislang ähnliche Vorschriften, insbesondere die Eigenkapitalrichtlinie und die Eigenkapitalverordnung. Laut EU-Kommission tragen diese jedoch den Geschäftsmodellen und Risiken von Wertpapierfirmen nicht ausreichend Rechnung. Die Kommission will daher einen stärker auf Wertpapierfirmen ausgerichteten Aufsichtsrahmen schaffen, der sich an ihren Geschäftsmodellen und Risiken orientiert und „schädliche Regulierungsarbitrage“ durch die Verlagerung von Geschäftstätigkeiten der Firmen in die EU im Zuge des Brexit verhindert.

Das Regulierungspaket zu Wertpapierfirmen umfasst neben der hier analysierten Verordnung auch eine Richtlinie. Zu der Richtlinie wird das cep zeitnah eine weitere cepAnalyse veröffentlichen.