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cep | Gasversorgung in der EU

Die EU-Regelungen zur Gasversorgung sind in den letzten drei Jahren umfassend reformiert worden. Das cep hat die Reform in einem Input bewertet.

Der diskriminierungsfreie Zugang zu Gasfernleitungen und anderen Gasinfrastrukturen hat den Wettbewerb unter den Gaslieferanten in der EU erhöht. Dies hat dazu geführt, dass Preise gesenkt und die Versorgungssicherheit erhöht werden konnten.

Das cep weist in seiner Studie außerdem drauf hin, dass es aus ökonomischer Sicht fraglich ist, die Gasbinnenmarkt-Vorgaben auch auf Gasfernleitungen anzuwenden, mit denen Gas aus Drittstaaten importiert wird („Lex Nord Stream 2“). Denn diese unterscheiden sich wesentlich von Verbindungsleitungen innerhalb der EU: Importleitungen dienen nicht dazu, Gas innerhalb des Binnenmarkts zu transportieren, sondern dazu, Gas überhaupt erst in diesen zu importieren. Auf welchem Weg Gas aus Drittstaaten in den Binnenmarkt gelangt, ist für dessen Funktionalität und die Versorgungssicherheit in der EU aber grundsätzlich unerheblich. Vielmehr sind ein ausreichend umfassendes Gasfernleitungsnetz innerhalb der EU sowie die strikte Anwendung der Gasbinnenmarkt-Vorgaben Voraussetzung dafür, dass Gas innerhalb der EU frei fließen und zu einheitlichen Preisen gehandelt werden kann.

Aus Sicht des cep kann darüber hinaus die Prüfung von zwischenstaatlichen Abkommen (ZSA) zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten durch die EU-Kommission Verstöße gegen EU-Recht frühzeitig aufdecken. Auch müsste die neue „Solidaritätspflicht“ gewährleisten, dass Gasflüsse in von einem Notfall betroffenen Mitgliedstaat nicht durch höhere Versorgungsstandards in benachbarten Mitgliedstaaten verhindert werden.

Hintergrund

Mit der Strategie für eine „krisenfeste Energieunion“ verfolgt die EU vor allem zwei Ansätze: Zum einen soll durch einen diskriminierungsfreien Zugang zu Gasfernleitungen und anderen Gasinfrastrukturen – wie Gasspeichern – der Wettbewerb im Gasbinnenmarkt erhöht und somit der Einfluss von Drittstaaten – insbesondere Russlands – auf die Gasversorgung in der EU reduziert werden. Zum anderen soll das Risiko von Gasversorgungskrisen durch Vorkehrungen der Mitgliedstaaten – z.B. in Form eines Ausbaus der grenzüberschreiten-den Gasfernleitungen in der EU – vermindert werden.

Für die Regulierung des Wettbewerbs im Gasbinnenmarkt ist die Gasbinnenmarkt-Richtlinie [2009/73/EG] wesentlich. Diese schreibt die Entflechtung vormals vertikal integrierter Gasunternehmen, die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Gasnetzzugangs sowie die Regulierung der Entgelte für die Nutzung der Gasfernleitungen („Gasbinnenmarkt-Vorgaben“) vor. 2019 wurde eine Änderung dieser Richtlinie beschlossen. Sie betrifft insbesondere das Gasfernleitungsprojekt „Nord Stream 2“, mit dem russisches Gas durch die Ostsee unter Umgehung von Transitstaaten nach Deutschland geliefert werden soll. Der 2017 reformierte Beschluss über zwischenstaatliche Abkommen (ZSA) [(EU) 684/2017]8 untersagt den Mitgliedstaaten gegen die Gasbinnenmarkt-Vorgaben verstoßende ZSA mit Drittstaaten.

Zur Senkung des Risikos von Gasversorgungskrisen schreibt die 2017 reformierte Gasversorgungssicherheit-Verordnung [(EU) 2017/1938] den Mitgliedstaaten vor, sich – z.B. mit Hilfe von Präventions- und Notfallplänen – gegen Gasversorgungskrisen abzusichern, und macht Vorgaben zur grenzüberschreitenden „Solidarität“ im Falle einer Gasversorgungskrise.