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cep | EU-Richtlienie: Mehr Elternzeit und Elterngeld

Mit einer Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige will die EU-Kommission die Erwerbsbeteiligung vor allem von Frauen erhöhen.

Die EU will die Elternzeit und das Elterngeld erhöhen. Um die von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinie umzusetzen, müsste das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geändert werden. Seit 2015 stehen Eltern nach dem BEEG 24 Monate der Elternzeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres eines Kindes zu. Nach der Richtlinie können künftig mindestens vier Monate Elternurlaub bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres eines Kindes genommen werden. Zudem müsste das BBEG dahingehend geändert werden, dass die Höhe des Elterngelds nicht nur 67 Prozent des Nettoeinkommens, sondern 70 Prozent des Bruttoeinkommens entspricht.

Aus Sicht des cep würden allerdings mehr Betreuungsplätze für Kinder und pflegebedürftige Angehörige besser dazu beitragen, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen. Allerdings hat die EU hierfür keine Rechtsetzungskompetenz.

Im EU-Recht gibt es bisher auch keine Mindestvorschriften für Vaterschaftsurlaub. Deshalb schlägt die Kommission hierfür vor, dass Väter künftig anlässlich der Geburt eines Kindes Anspruch auf mindestens zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub haben sollen. Dieser Anspruch gilt unabhängig von dem im nationalen Recht definierten Familienstand – somit etwa auch für unverheiratete oder für gleichgeschlechtliche Paare. Wie bisher haben Arbeitnehmer einen individuellen Anspruch auf mindestens vier Monate Elternurlaub, von dem künftig mindestens vier Monate (nach EU-Recht bisher ein Monat) nicht auf den anderen Elternteil übertragbar sein sollen.

Bisher gibt es im EU-Recht auch keine Mindestvorschriften für Pflegeurlaub. Künftig sollen deshalb Arbeitnehmer, die einen schwerkranken oder pflegebedürftigen Angehörigen (Kind, Elternteil, Ehepartner oder eingetragene Partner) vorübergehend oder dauerhaft „pflegen oder unterstützen“, Anspruch auf Pflegeurlaub von mindestens fünf Arbeitstagen pro Jahr bekommen.

Aus Sicht des cep würden mit der Umsetzung der Richtlinie auf jeden Fall höhere Kosten auf Unternehmen zukommen. Auch regen die Experten des Think Thanks an, die Vorgaben über die flexible Inanspruchnahme von Elternurlaub und die flexiblen Arbeitsregelungen genauer zu regeln, um sicherzustellen, dass der Eingriff in die unternehmerische Freiheit nicht über das hinausgeht, was erforderlich und angemessen ist.

Zur Analyse des cep zur Vereinbarkeit und Privatleben.