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cep | Verhältnismäßigkeit bei Berufsregulierung

Die EU-Kommission will, dass die Mitgliedstaaten die nationalen Vorschriften zur Berufsregulierung sorgfältiger auf ihre Verhältnismäßigkeit prüfen.

Die EU-Mitgliedstaaten sollen künftig genauer als bisher prüfen, ob nationale Vorschriften zur Berufsregulierung zwingend dem Allgemeinwohl dienen und verhältnismäßig sind. Dazu müssten diese vor ihrer Einführung unter Mitwirkung unabhängiger Kontrollstellen geprüft und das Ergebnis ausführlich mit qualitativen und, soweit möglich, quantitativen Nachweisen begründet werden. Zudem sollen die Mitgliedstaaten in regelmäßigen Abständen die Verhältnismäßigkeit der bestehenden Vorschriften zur Berufsregulierung überprüfen.

Die Autoren der cepAnalyse zum Vorschlag der EU-Kommission für eine entsprechende Richtlinie sind der Ansicht, dass die Verhältnismäßigkeitsprüfung ein geeignetes Instrument ist, um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Berufsfreiheit auf der einen Seite und z.B. dem Verbraucherschutz auf der anderen Seite herzustellen. Nationale Vorschriften zur Berufsregulierung könnten zu protektionistischen Zwecken missbraucht werden. Deshalb sei es richtig, dass die Mitgliedstaaten die Verhältnismäßigkeit der nationalen Vorschriften darlegen müssen. Die Autoren fordern allerdings eine Klarstellung, dass die Anforderungen an die Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Verhältnis zu Umfang und Bedeutung der jeweiligen Berufsregulierung stehen. Zudem halten die Autoren die Pflicht zur Einbeziehung unabhängiger Kontrollstellen in die Rechtsetzungsverfahren für rechtswidrig. Die Kompetenzen der EU zur Verwirklichung der Arbeitnehmerfreizügigkeit, der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit erlaubten keine Vorgaben zur Angleichung der nationalen Rechtssetzungsverfahren.

Hintergrund und Ziele

In der EU arbeiten etwa 50 Mio. Menschen (22% aller Erwerbstätigen) in einem von rund 5600 „reglementierten Berufen“. Hierbei handelt es sich um Berufe, zu denen der Zugang oder deren Ausübung durch nationale Vorschriften reguliert wird. Dazu zählen etwa Architekten, Ingenieure oder Rechtsanwälte. Die Mitgliedstaaten sind bereits heute etwa aufgrund der Dienstleistungsrichtlinie und aufgrund der Rechtsprechung des EuGH dazu verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit der nationalen Vorschriften zur Berufsregulierung zu prüfen. Viele Mitgliedstaaten prüfen und begründen die Verhältnismäßigkeit ihrer Berufsregulierung laut EU-Kommission bisher allerdings unzureichend und nicht objektiv. Daraus ergeben sich Hindernisse für den Binnenmarkt für Dienstleistungen, die „erhebliche negative Auswirkungen“ auf die Wirtschaft und die Mobilität von Berufsangehörigen haben.

Mehr zum Thema hier auf der Website des cep.