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cep: Völlig offen wie EuGH über EZB-Anleiheprogramm urteilt

Die Zukunft des umstrittenen Staatsanleihekauf-Programms (OMT ) der Europäischen Zentralbank (EZB) ist nach Einschätzung des Centrums für Europäische Politik (cep) in Freiburg völlig offen. Das Bundesverfassungsgericht teilte am Freitag in Karlsruhe mit, dass es ein entsprechendes Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt hat.

„Das Bundesverfassungsgericht sieht gewichtige Gründe dafür, dass das OMT vertragswidrig sein kann,“ erklärte cep-Bankenexperte Bert Van Roosebeke am Freitag in Freiburg. „Wie aber der EuGH entscheiden wird, ist völlig offen. In der Sache sind wir heute nicht schlauer geworden.“

Da das Bundesverfassungsgericht nicht selbst darüber urteilen darf, ob das OMT gegen das Mandat der EZB verstößt, hat es das EuGH um eine Entscheidung gebeten, erläuterte Van Roosebeke. „Mit einer Entscheidung ist allerdings nicht in wenigen Monaten zu rechnen,“ so der cep-Experte.

In seinem heutigen Beschluss zeigt das Bundesverfassungsgericht auch Wege auf, wie das OMT in Einklang mit den EU-Verträgen gebracht werden kann, sagte Van Roosebeke. Nach Ansicht der Verfassungsrichter müsste die EZB die Summe möglicher Ankäufe eingrenzen. Das OMT sieht derzeit theoretisch den unbegrenzten Kauf von Anleihen von Krisenstaaten vor.