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  • 15.12.2014 - 12:27 GMT
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Wirtschaft & Finanzen

CEP: Was die EU nicht beschließen sollte

Die EU-Kommission plant die Rücknahme diverser strittiger Gesetzesentwürfe. Das Centrum für Europäische Politik hat für die Kommission zwölf Vorhaben ausgewählt, bei denen sich die Rücknahme in besonderem Maße empfiehlt.

  • Rücknahmeempfehlung 1: Alkoholsteuer
  • Rücknahmeempfehlung 2: Gleichbehandlung außerhalb des Berufs
  • Rücknahmeempfehlung 3: Speicherung von Fluggastdaten
  • Rücknahmeempfehlung 4: Handelspolitische Nutzung der öffentlichen Auftragsvergabe
  • Rücknahmeempfehlung 5: Frauenquote
  • Rücknahmeempfehlung 6: Finanztransaktionssteuer
  • Rücknahmeempfehlung 7: Sicherheit von Verbraucherprodukten
  • Rücknahmeempfehlung 8: Roaming und Festnetzgespräche
  • Rücknahmeempfehlung 9: Gerichtsverfahren für geringfügige Forderungen
  • Rücknahmeempfehlung 10: Marktstabilitätsreserve
  • Rücknahmeempfehlung 11: Trennbanken
  • Rücknahmeempfehlung 12: Ein-Personen-Gesellschaft (SUP)

Volltext: CEP-Standpunkt: Was die EU nicht beschließen sollte