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Verkehr, Telekommunikation & Energie

cepAnalyse | Durch Europa mit nur einem Mautgerät

Elektronische Mautsysteme sollen künftig EU-weit interoperabel sein. Dafür hat die EU-Kommission Änderungen des europäischen Mautdienstes (EETS) vorgeschlagen.

Besserer Service und stärkerer Wettbewerb: Fahrzeugen, die regelmäßig in mehreren EU-Ländern unterwegs sind, soll die Bezahlung von Straßennutzungsgebühren in verschiedenen elektronischen Mautsystemen und Mitgliedstaaten über nur ein Bordgerät und eine Rechnung erleichtert werden.

Die vorgeschlagene Neufassung der Richtlinie für eine Interoperabilität von elektronischen Mautsystemen innerhalb der EU senkt Kosten und Verwaltungsaufwand für den grenzüberschreitenden Fernverkehr. Auch fördern der vorgesehene Wegfall verschiedener Rechtspflichten und die zusätzlichen Wahlmöglichkeiten für EETS-Anbieter bei der Ausgestaltung ihrer Leistungen den Wettbewerb. Beides kann zu einem deutlich breiteren Angebot an grenzüberschreitend interoperablen Systemen zur elektronischen Mauterhebung führen. Zu diesem Schluss kommen die Verkehrsexperten des cep in ihrer Analyse des Kommissionsvorschlages.

Insbesondere die geplante Möglichkeit für EETS-Anbieter, künftig ihre Dienste auf einige Mitgliedstaaten zu beschränken, kann ihnen den Markteintritt erleichtern. Die Verpflichtung für EETS-Anbieter, Pläne zur Ausweitung ihrer Dienste offenzulegen, könnte jedoch zu wettbewerblich bedenklichem, aufeinander abgestimmtem Verhalten führen.

Aus Sicht der cep-Experten verbessert der ebenfalls geplante grenzüberschreitende Informationsaustausch die Durchsetzbarkeit von Straßennutzungsgebühren bei ausländischen Fahrzeugen. Er verringert Einnahmeausfälle der Mautbetreiber und stärkt so auch das Geschäftsmodell von EETS-Anbietern.

Hintergrund und Ziele

Bereits in 20 EU-Mitgliedstaaten sind elektronische Systeme zur Erhebung von Straßennutzungsgebühren auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene in Betrieb. Die meisten dieser elektronischen Mautsysteme erfordern jedoch spezielle Bordgeräte, so dass Fahrzeuge oft mehr als ein Dutzend verschiedene Bordgeräte mitführen müssen. Dies verursacht Kosten von ca. 330 Mio. Euro jährlich.

„Europäische elektronische Mautdienste“ (European Electronic Toll Services, EETS) sollen hier zwar bereits seit Längerem Abhilfe schaffen. Allerdings müssen EETS-Anbieter derzeit noch anspruchsvolle technische Anforderungen und rechtliche Vorgaben erfüllen. Dies hat dazu geführt, dass es nur wenige EETS-Anbieter gibt. Die Neufassung der EETS-Richtlinie und die geplante Änderung der EETS-Entscheidung sollen nun „unzumutbare Verpflichtungen“ aufheben. Zudem soll der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert werden, grenzüberschreitend um Straßennutzungsgebühren besser durchsetzen zu können.

Die vollständige cepAnalyse finden Sie hier.