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Wirtschaft & Finanzen

cep: Analyse zu Trennbanken

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Die Kommission will großen Banken den Eigenhandel verbieten und den Bankaufsichtsbehörden gestatten Handelstätigkeiten zu unterbinden, so dass diese nur noch von Unternehmen erbracht werden können, die von der Bank getrennt sind („Trennbanken-System“) [COM (2014) 43].

Verbote von Eigenhandel und bestimmten Handelstätigkeiten bedürfen einer hinreichenden Rechtfertigung. Diese ergibt sich weder aus wirtschaftstheoretischen Erwägungen noch aus der Praxis.

Die Vielzahl vager Definitionen, für deren Konkretisierung die Kommission und die Aufsichtsbehörden weitgehende Handlungsspielräume erhalten, schafft Rechtsunsicherheit.

Das pauschale Verbot des Eigenhandels und von Investments in AIF verletzt das Grundrecht auf unternehmerische Freiheit und das Recht der Kommission, Banken einzelner Mitgliedstaaten von Teilen der Verordnung auszunehmen, ist nicht von der Binnenmarktkompetenz gedeckt.

Link: http://www.cep.eu/analysen-zur-eu-politik/finanzdienstleistungen/trennbanken/

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