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Deutsche Bank: Wettbewerbsfähigkeit der Euro-Länder – Spannungen haben Tradition

Hohe Staatsverschuldung prägt seit Monaten die öffentliche Debatte über die Wirtschaftspolitik in der Eurozone. Dabei wird oft übersehen, dass die Defizite einiger Länder nicht nur krisenbedingten Einnahmeausfällen und Mehrausgaben sowie schlechter Haushaltspolitik zuzuschreiben sind. Sie gehen auch auf das Konto geringerer Wachstumsperspektiven die eine Folge mangelnder Wettbewerbsfähigkeit sind. Die Unterschiede in der Wettbewerbsfähigkeit werden für die EWU zunehmend zum Problem, zumal sich der Abstand zwischen den Mitgliedstaaten in den letzten Jahren vergrößert hat.

Zwischen den Mitgliedstaaten der EWU sind die nominalen Wechselkurse fixiert. Wollen einzelne Länder ihre Preiswettbewerbsfähigkeit steigern, können sie das nicht über nominale Abwertungen, sondern allenfalls über eine Senkung der Reallöhne und der Lohnnebenkosten (und damit eine reale Abwertung) erreichen. Das ist (tarif-)politisch nicht immer einfach durchzusetzen. Mit dem Wegfall des Wechselkurskanals wird daher die Nicht-Preis-Wettbewerbsfähigkeit wichtiger. Mit der gezielten Förderung des technischen Fortschritts und der Weiterentwicklung der Wirtschaftsstruktur hin zu wissensintensiven Gütern und Dienstleistungen kann erreicht werden, dass die Exportnachfrage in wichtigen Sektoren weniger preissensibel reagiert.
Eine dritte Möglichkeit zur Angleichung von Unterschieden in einer Währungsunion besteht darin, die grenzüberschreitende Nutzung von Produktionsfaktoren zu verbessern. Angebot, Nachfrage und Marktpreis könnten die unterschiedliche Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten dann ausgleichen. Leider ist insbesondere der grenzüberschreitende Arbeitsmarkt in der EWU – trotz Liberalisierung – noch immer nicht ausreichend flexibel. Die mangelnde Mobilität der Arbeitnehmer, die nicht zuletzt durch Sprachunterschiede bedingt ist, sorgt für beachtliche Friktionen.
Makroökonomische Spannungen herrschen somit weiter vor. Wie die Grafik zeigt, hat sich die Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Mitgliedstaaten, gemessen an den Leistungsbilanzen im Jahresdurchschnitt, in den ersten 11 Lebensjahren der Eurozone weiter ausgeweitet. Grund dafür sind unterschiedliche Wachstumsmodelle der Mitgliedstaaten, die sich in drei Gruppen unterteilen lassen.
Da sind zunächst Mitgliedstaaten mit einer hohen Wettbewerbsfähigkeit, die in den letzten Jahren mit einem starken, exportgetriebenen Wachstum und hohen Leistungsbilanzüberschüssen einherging. Beispiele sind Deutschland, die Niederlande oder Österreich. Mit dem Ende des krisenbedingten Einbruchs auf den Weltmärkten ist die Perspektive dieser Länder wieder positiv.
Eine zweite Gruppe bilden Länder mit starker Binnennachfrage, aber sinkenden Exporterfolgen. Zu dieser Gruppe gehören Belgien, Frankreich oder Italien. Hier gab es in erster Linie konsumgetriebenes Wachstum, so dass die starke Binnennachfrage die Auswirkungen der Krise dämpfen konnte. Allerdings haben hohe Lohnabschlüsse in der Vergangenheit die Preiswettbewerbsfähigkeit dieser Länder eingeschränkt.
Besonders unter Druck steht die dritte Gruppe von Ländern, die durch ihren Beitritt zum europäischen Binnenmarkt zunächst einen enormen Wachstumsschub erhielten, notwendige Strukturreformen aber nicht mit gleicher Kraft umsetzten. Ihr Wachstum wurde in erster Linie durch hohe Kapitalzuflüsse und ein niedriges Zinsniveau gefördert. Investitionen flossen jedoch nicht immer in Projekte mit der höchsten Produktivität, und hohe Lohnabschlüsse ließen die Wettbewerbsfähigkeit zurückgehen. Beispiele sind Griechenland, Spanien oder Portugal.
Diese unterschiedlichen Wachstumsmodelle sind teils historisch entstanden, teils Versäumnissen der Politik der letzten Jahre zuzuschreiben. Diese Versäumnisse müssen bald durch Strukturreformen ausgeglichen werden. Dafür ist in der EWU jedoch ein koordinierter Ansatz erforderlich, der auch die Möglichkeit zu Sanktionen umfasst, denn  die Bereitschaft der Mitgliedstaaten zu Reformen ist noch immer unterschiedlich. Zudem gilt es, negative Spillovers zwischen den Staaten zu verhindern.
Für einen koordinierten Ansatz innerhalb der EWU sieht das Recht der Gemeinschaft folgende Möglichkeiten vor:

– In den Grundzügen der Wirtschaftspolitik werden von Kommission und Rat für einen Zeitraum von drei Jahren wirtschaftspolitische Prioritäten für die Gemeinschaft festgelegt und jährlich aktualisiert. Neben allgemeinen Prioritäten für die Union der 27 werden auch länderspezifische Reformprioritäten definiert. Mitgliedstaaten setzen diese Vorgaben in nationalen Reformprogrammen um, über die sie jährlich Rechenschaft ablegen müssen.
– Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ermöglicht wirtschaftspolitische Koordinierung über zwei Mechanismen. Zum einen stellt die multilaterale Überwachung sicher, dass Euro-Länder in nationalen Stabilitätsprogrammen Rechenschaft über ihre Reformprojekte ablegen (Die restlichen EU-Staaten legen so genannte Konvergenzprogramme vor). Sanktionsbewehrt für EWU-Länder ist das Defizitverfahren, das im Falle von übermäßigen Defiziten gegen Länder der Gemeinschaft eingeleitet wird. Derzeit laufen gegen 12 der 16 EWU-Staaten Defizitverfahren – im Falle von Griechenland im fortgeschrittenen Stadium.
– Der Vertrag von Lissabon hat zudem die Option für eine engere, sanktionsbewehrte Koordinierung der Eurogruppe innerhalb der Grundzüge der Wirtschaftspolitik geschaffen. Diese Möglichkeit muss jedoch noch durch europäisches Sekundärrecht ausgefüllt werden.
In den kommenden Jahren wird es erforderlich sein, den Abstand zwischen den Volkswirtschaften wieder zu verkleinern. Diese Konvergenz der Wettbewerbsfähigkeit sollte natürlich auf einem Aufholen der Nachzügler basieren. Nur dann dürfte sie im Interesse aller Beteiligten sein. Denn die Spitzengruppe der Länder hat ein Interesse daran, dass sich die Schere der Wettbewerbsfähigkeit wieder schließt. Die Furcht vor Konkurrenz wird durch die Ablehnung dauerhaft höherer Transfers und Hilfen für die Nachzügler mehr als aufgewogen, die bei weiterer Untätigkeit drohen würde. Und auch für die Nachzügler bedeutet mangelnde Wettbewerbsfähigkeit, dass ihre Wachstumschancen langfristig eingeschränkt werden – und damit ihre Fähigkeit, die im Zuge der Krise stark angestiegene Staatsverschuldung wieder in den Griff zu bekommen.
In den kommenden Wochen wird DB Research in einzelnen Kommentaren die Ursachen unterschiedlicher Wettbewerbsfähigkeit und ihre Implikationen für die fiskalische Lage der Euroländer aufgreifen und wirtschaftspolitische Lösungsansätze aufzeigen.
Den gesamten Kommentar finden Sie bei Deutsche Bank Research
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