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Deutsche Bank: Wohnimmobilienkredite – Kann eine Ablehnungsverpflichtung Ausfallraten senken?

Die Europäische Kommission möchte Regeln für eine verantwortungsbewusstere Kreditvergabe bei Immobiliendarlehen in Europa einführen. Ziel ist unter anderem, die Ausfallraten und damit auch die Zwangsversteigerungen von Immobilien zu reduzieren. Nach den Standards der „besseren Regulierung“ hat sich die Kommission verpflichtet, Folgenabschätzungen zu erstellen.

Genau dies gestaltet sich jedoch schwierig hinsichtlich des Ziels der Ausfallraten und Zwangsversteigerungen bei Baufinanzierungen. Entsprechende statistische Daten existieren nur lückenhaft, so dass eine belastbare Analyse kaum möglich ist.
Viele Mitgliedstaaten führen keine aussagekräftigen Statistiken zu Ausfallraten und Zwangsversteigerungen. Entsprechend schwierig ist es, die Ursachen von Ausfallraten und Zwangsversteigerungen zu bestimmen, die von Land zu Land unterschiedlich sein dürften. Dabei ist unbestritten, dass es wünschenswert ist, beide Kenngrößen möglichst niedrig zu halten, da sie Ausdruck von finanzieller Not der Zahlungspflichtigen sind. Hinzu kommt, dass hohe Ausfallraten und Zwangsversteigerungen negative Effekte auf Unbeteiligte (Hauseigentümer, Steuerzahler) haben können, wie die Krise gezeigt hat.
Ein Vorschlag der Kommission in diesem Zusammenhang ist es, Banken zu verpflichten, bei einer negativen Kreditwürdigkeitsprüfung die Kreditvergabe abzulehnen. Mit den wenigen verfügbaren Daten (es fehlen hier beispielsweise wichtige Märkte wie Deutschland und die Niederlande) zeigt sich, dass eine Ablehnungsverpflichtung offenbar wenig Wirkung zeigt: Dort, wo eine gesetzliche Verpflichtung oder ein Verhaltenskodex besteht, ist die Ausfallrate mehr als doppelt so hoch wie in jenen Ländern, in denen keine derartige Verpflichtung besteht. aDas kann mehrere Gründe haben:
1. Gesetzliche Verpflichtungen oder Verhaltenskodizes wurden erst vor kurzem in den Ländern eingeführt, wo die Ausfallraten besonders hoch waren/sind, und daher ist in aktuellen Ausfallraten noch kein Effekt sichtbar.
2. Banken lehnen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder eines Verhaltenskodex nicht mehr Kredite ab, als sie vorher aufgrund geschäftlicher Erwägungen nicht ohnehin auch abgelehnt hätten.
3. Andere Faktoren wie das gesamtwirtschaftliche Umfeld, Sozialtransfers im Fall von Arbeitsplatzverlust oder Krankheit (häufigste Gründe für Zahlungsausfall), Verfügbarkeit von Mietwohnungen oder Transaktionskosten von Immobilien spielen eine größere Rolle.
Wahrscheinlich ist eine Mischung aus den drei Gründen, wobei diese von Land zu Land unterschiedlich sein kann. In jedem Fall ist unklar, inwieweit eine Ablehnungsverpflichtung Ausfallraten senken kann.
Eine Regulierung ohne eine sorgfältige Analyse der Ursachen eines Marktversagens oder sonstiger Fehlentwicklungen wird zwangsläufig ihre Ziele nicht erreichen. Im Zuge einer auf europäischer Ebene weiter zusammenwachsenden Finanzaufsicht werden nun Berichtspflichten geschaffen werden, auf deren Basis dann eine eingehendere Untersuchung durchgeführt und Regulierungsentscheidungen getroffen werden können. In dem Verordnungsvorschlag der Kommission zu Aufsichtsanforderungen für Kreditinstitute („CRD IV“) sind Berichtspflichten zu Ausfallraten vorgesehen. Dadurch wird ein Vergleich in Europa möglich. Auf Basis der derzeit verfügbaren Daten käme eine EU-Regulierung mit dem Ziel der Reduzierung von Ausfallraten und Zwangsversteigerungen einer Jagd in Nebel und Dunkelheit bei viel Gegenwind gleich.
Die vollständige Studie finden Sie hier.