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Deutsche Bank zu EU-Bankenunion: Besser gründlich als schnell!

Eine Bankenunion – bestehend aus einem einheitlichen Regelwerk, einer supranationalen Aufsicht, einem paneuropäischen Abwicklungsregime und -fonds sowie einer stärker harmonisierten Einlagensicherung – würde dazu beitragen, den Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen, der Anzeichen einer Fragmentierung aufweist, zu erhalten, und der Europäischen Währungsunion (EWU) größere Stabilität verleihen.

Obwohl die negative Rückkopplung zwischen Staatsschulden- und Bankenkrise zweifellos dringend durchbrochen werden sollte, kann – und sollte – die Einführung einer Bankenunion, die ja schließlich dazu dienen soll, ein stabiles und vertrauensbildendes Rahmenwerk für die Finanzmärkte Europas zu schaffen, auf keinen Fall übereilt vollzogen werden.
Die Bankenunion verfolgt nicht das Ziel, das Geld der Steuerzahler oder Sparer zur Rettung angeschlagener Banken zu verwenden. Daher muss ein effektives Abwicklungsregime, das sicherstellt, dass Verluste prinzipiell von den Eigentümern und Gläubigern der gescheiterten Bank getragen werden, einen integralen Bestandteil jeglicher Anstrengungen auf dem Weg zur Bankenunion darstellen.
Für verschiedene grundlegende Fragen müssen Entscheidungen im Zusammenhang mit der organisatorischen und institutionellen Struktur der Bankenaufsicht in der EU getroffen werden. Angesichts der Komplexität einiger dieser Fragestellungen erscheint es unrealistisch, dass die Mitgliedstaaten in der Lage sein werden, innerhalb einiger Monate eine bedeutungsvolle, nicht nur kosmetische paneuropäische Bankenaufsicht zu etablieren. Mehr noch: Mit Blick auf die Bedeutung einiger der in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragen wäre es nicht wünschenswert, wenn Entscheidungen ohne einen angemessenen Konsultationsprozess und eine intensive inhaltliche Auseinandersetzung getroffen würden.
Eine Bankenunion bedeutet unweigerlich die Verlagerung nationaler Souveränität auf die EU-Ebene und könnte möglicherweise zu grenzüberschreitenden  Transfers führen. Daher ist eine Bankenunion kein Ersatz für eine politische  Union. Vielmehr setzt eine Bankenunion Elemente einer politischen Union voraus. Es ist daher wahrscheinlich, dass sinnvolle europaweite Aufsichtsstrukturen Änderungen des EU-Vertrags erforderlich machen.
Auch wenn Artikel 127 Absatz 6 prima facie als praktischer und schneller Weg zu einer paneuropäischen Finanzaufsicht erscheinen mag, sprechen doch eine  Reihe von Gründen dagegen, der EZB die Bankenaufsicht zu übertragen;  gleichwohl sollte die Zentralbank in angemessener Weise in eine neue Aufsichtsstruktur einbezogen sein.
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