DBV: Bundesrat passt Futtermittelrecht an EU-Verordnung an
DBV-Kritik an neuem eingeschränktem Auskunftsrecht zu Mischfutterkomponenten
Der Bundesrat hat das Futtermittelrecht an die am 1. September 2010 in Kraft tretende EU-Futtermittelverordnung angepasst. Hierzu zählen unter anderem alle nationalen Kennzeichnungsvorschriften mit Ausnahme der Vorgaben zu den Energiegehalten. Die Änderungsverordnung fasst unter anderem sämtliche futtermittelrechtlichen Regelungen, die derzeit auf eine Reihe von Vorschriften verteilt sind, zusammen.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt den verbesserten Überblick über Verbots- und Durchführungsverordnungen im Bereich des Futtermittelrechts.
Dagegen sieht der DBV die Änderungen bei den Informationen zu den Mischfutterkomponenten kritisch. Hier hat die EU die bisher vorgeschriebene Angabe der prozentualen Anteile im Mischfutter durch eine Kennzeichnung der Komponenten in abnehmender Reihenfolge ersetzt. Für die Beurteilung des Futters und das Futtercontrolling in der landwirtschaftlichen Praxis geben die Angaben über die mengenmäßigen Anteile der Mischfutterkomponenten aber wichtige Hinweise. Deswegen rät der DBV den Landwirten, beim Futtermitteleinkauf darauf hinzuwirken, dass genaue Angaben zu den Mischfutterkomponenten auch zukünftig freiwillig vom Futtermittellieferanten bekannt gegeben werden. Dies sollte, so der DBV, als zusätzliches Zeichen für eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit unter Geschäftspartnern gesehen werden.