Aktuelles > DBV: DBV-Präsidium lehnt neuen EU-Vorschlag zur Veröffentlichung der Agrarbeihilfen ab

Artikel Details:

  • 08.11.2012 - 16:02 GMT
  • DBV
Landwirtschaft & Fischerei

DBV: DBV-Präsidium lehnt neuen EU-Vorschlag zur Veröffentlichung der Agrarbeihilfen ab

(DBV) Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) weist den neuerlichen Vorschlag der EU-Kommission für die Veröffentlichung natürlicher Personen als EU-Agrarbeihilfeempfänger als völlig überzogen zurück. Nach dem Willen der Kommission sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, alle Beihilfeempfänger ab 2014 mit vollem Namen, Ort und Postleitzahl sowie den erhaltenen europäischen und nationalen Beihilfen nach Art und Umfang zu veröffentlichen.

Ausnahmen sind lediglich für Landwirte vorgesehen, die weniger als 500 bis 1.000 Euro Direktzahlungen jährlich erhalten.
Das DBV-Präsidium betont, dass unter Berücksichtigung des Verhältnismäßig-keitsprinzips und des hohen Stellenwertes des Persönlichkeits- und Datenschutzes eine detaillierte Veröffentlichung von Namen und Orten der Landwirte nicht akzeptiert werden kann. Gerade wegen der unverhältnis-mäßigen Veröffentlichung aller Landwirte hätte der Europäische Gerichtshof 2010 die ursprünglichen Vorschriften zur Veröffentlichung der Daten für natürliche Personen als unwirksam eingestuft.

Die von der EU-Kommission angestrebte Transparenz kann auch durch eine anonyme Darstellung der Empfänger und deren Gliederung nach Gruppen sowie ausführlicher Begründungen erreicht werden, stellt der DBV fest. Nur über diesen Weg könne auch der Missbrauch privater Adressdaten – wie in Deutschland bereits geschehen – wirksam ausgeschlossen werden. Außerdem dürfe es nach Auffassung des DBV-Präsidiums keine „Lex Landwirtschaft“ geben. Die Veröffentlichung für alle EU-Fonds müsse daher nach den gleichen Regelungen erfolgen.