DBV: „Missbrauch betriebsindividueller Daten muss verhindert werden“
Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert die EU-Kommission und die Bundesregierung auf, die Veröffentlichung betriebsindividueller Daten zu unterlassen, um eine missbräuchliche Verwendung auszuschließen.
Dazu hat das Präsidium des DBV eine Erklärung zur Veröffentlichung der Empfänger von EU-Direktzahlungen mit ihren betriebsindividuellen Daten verabschiedet.
Der DBV erneuerte seine Forderung, dass es bei der Transparenz von EU-Beihilfen keine „Lex Landwirtschaft“ geben dürfe. Alle Branchen müssten nach dem gleichen Verfahren behandelt werden. Eine zunächst auf juristische Personen beschränkte Veröffentlichung von Agrarbeihilfeempfängern werde wegen der Gefahr verzerrter Darstellungen abgelehnt. Damit wäre die von der EU-Kommission erklärte Zielsetzung der Transparenz nicht umsetzbar. Für die Gesellschaft wäre es informativer, wenn die Veröffentlichung der gewährten EU-Agrarbeihilfen mit einer sich selbst erklärenden, ausführlichen Begründung ähnlich wie in Bayern oder Österreich gekoppelt wäre, forderte der DBV.
Die von Anfang an vorhandenen Befürchtungen des Berufsstandes, wonach eine weitgehende Veröffentlichung betriebsindividueller Daten von Direktzahlungen zu Missbrauch führen könnten, hätten sich mit dem Betrugsfall zum „Klimawandel–Entschädigungsfonds“ im Dezember bewahrheitet. Die Adressdaten sämtlicher landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland seien für betrügerische Zahlungsaufforderungen missbraucht worden, stellte der DBV in der Präsidiumserklärung fest.
Gegen den erklärten Willen des Berufsstandes wurden seit 2009 die Empfänger von Agrarbeihilfen mit ihren betriebsindividuellen Daten in Deutschland veröffentlicht. Mit Urteil vom 9. November 2010 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Bedenken des Berufsstandes Rechnung getragen und die EU-Vorschriften zur personengenauen
Veröffentlichung der Direktzahlungen für teilweise ungültig erklärt. In einer undifferenzierten, detaillierten Veröffentlichung der Empfänger wird durch den EuGH eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes gesehen.