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  • 01.07.2010 - 08:53 GMT
  • DBV
Landwirtschaft & Fischerei

DBV: Neues Logo für alle EU-Bioprodukte tritt in Kraft

Deutsches Bio-Siegel darf weiterhin zusätzlich verwendet werden

Am 1. Juli 2010 tritt das neue Bio-Logo der Europäischen Union in Kraft. Damit müssen ab diesem Zeitpunkt Bioprodukte, die nach den EG-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau hergestellt werden, zusammen mit der Angabe der Herkunft und dem Code der Kontrollstelle mit dem neuen Bio-Siegel, dem „Euro-Blatt“ für Bioprodukte, etikettiert werden. Das deutsche Bio-Siegel darf aber weiterhin in gewohntem Erscheinungsbild zusätzlich verwendet werden.
Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle vorverpackten, in der EU hergestellten Biolebensmittel. Für die deutschen Produzenten ändert sich an der Herstellungspraxis ihrer Produkte nichts, das EU-Bio-Logo unterliegt denselben Richtlinien wie das deutsche Biosiegel. Bioprodukte müssen neben der Angabe der Herkunft die Codenummer der Kontrollstelle unter oder über dem Logo angeben. Produkte, die vor dem 1. Juli 2010 verpackt wurden, können weiterverkauft werden. Existierendes Verpackungsmaterial und Etiketten können bis 1. Juli aufgebraucht werden.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) vermisst am neuen EU-Logo eine deutliche Aussagekraft. Das EU-Logo erkläre sich nicht selbst und könne daher nur schwer die Rolle einnehmen, die das bekannte deutsche Biosiegel derzeit innehat, zumal für die Bekanntmachung des neuen Logos keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden sollen.