DBV: Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Agrarreform
„Gestern wurde ein wichtiger Kompromiss bei der nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform erreicht“, so Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), zum Beschluss des Bundestages über das Direktzahlungengesetz für den Zeitraum bis 2020.
„Das ‚Greening‘ der EU-Direktzahlungen kann jetzt produktionsintegriert über Ackerrandstreifen, über die Einbringung von Hecken und anderen Landschaftselementen sowie über Zwischenfrüchte und Eiweißpflanzen erfolgen. Damit kann der einzelne Landwirt selbst entscheiden, welche für seinen Standort geeignete Zusatzleistung im Umweltschutz er erbringen möchte“, so der Bauernpräsident.
Rukwied: „Das Gesetz beinhaltet viele Kompromisse, bringt aber endlich Planungssicherheit für die Landwirte. Wichtig ist vor allem, dass das ‚Greening‘ produktionsintegriert umgesetzt werden kann.“ Rukwied verwies auch darauf, dass 4,5 Prozent der Direktzahlungen für zusätzliche Agrarumweltmaßnahmen reserviert seien. Die teilweise geäußerte Kritik an einer angeblich mangelnden Umweltorientierung der Agrarförderung sei daher unberechtigt.
Die Regelungen zum Erhalt des Dauergrünlandes werden vom DBV kritisch bewertet. „Der Beschluss geht mit dem absoluten Pflug- und Tauschverbot auf allen FFH-Grünlandflächen über das fachlich und europarechtlich Erforderliche hinaus. Die Tendenz, den verantwortlichen Landwirt bei seiner Entscheidung über die Flächennutzung staatlich einzuschränken, ist bedenklich“, so Rukwied.