DBV: Verordnung über einheitliches EU-Patent muss nachgebessert werden
Der Deutsche Bauernverband (DBV) forderte das EU-Parlament auf, sich in den in dieser Woche stattfindenden Verhandlungen über ein einheitliches EU-Patent für die Einbeziehung des Züchterprivilegs im EU-Patentrecht einzusetzen. Das Züchterprivileg erlaubt Züchtern ohne Zustimmung des Sortenschutzinhabers und ohne Lizenzgebühren neue Sorten zu entwickeln.
Patente auf Tiere und Pflanzen, die Monopole auf das genetische Material ermöglichen, lehnt der DBV deshalb grundsätzlich ab. Im deutschen Patentgesetz wurden zumindest ein Züchterprivileg und eine Haftungsfreistellung bei einem zufälligen Auskreuzen von patentgeschützten Pflanzen geschaffen. Dazu wurden Spielräume aus der Biopatentrichtlinie genutzt. Der DBV fordert, dass diese Ausnahmemöglichkeiten auch in der geplanten Verordnung zur Schaffung eines einheitlichen EU-Patentes erhalten bleiben. Vor allem das im deutschen Patentgesetz verankerte Züchterprivileg wird von anderen EU-Mitgliedsstaaten sehr positiv wahrgenommen. Deutschland wird als Vorreiter betrachtet.
Der DBV begrüßt daher auch ausdrücklich den kürzlich im Bundestag von allen Fraktionen mit Ausnahme der Linken-Fraktion erarbeiteten Antrag zur Ablehnung von Biopatenten auf konventionell gezüchtete Tiere und Pflanzen. Mit diesem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, bei der Schaffung des einheitlichen EU-Patentes darauf zu drängen, dass die in der Biopatentrichtlinie gegebenen Möglichkeiten für eine nationale Ausgestaltung – wie beim Züchterprivileg – auch für das EU-Patent gelten.