Designverordnung und Euro 7 im Fokus | EBD De-Briefing Wettbewerbsfähigkeit 26.09.2023
Die Agenda des Rates für Wettbewerbsfähigkeit vom 25.09.2023 umfasste eine Vielzahl von Themen. Besonders im Mittelpunkt standen hierbei das Designrecht, gleichzeitig aber auch die Euro-7-Verordnung, Check-ups der Wettbewerbsfähigkeit und der Grüne Wandel. Erklärungen und Hintergrundinformationen lieferte im EBD De-Briefing Dr. Sonja Eisenberg, Referatsleiterin des Referats EB3 für EU-Binnenmarkt und die SOLVIT-Stelle beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Die Veranstaltung wurde von Fabian Häring (EBD) moderiert.
Designverordnung im Fokus
Ein Hauptthema der Diskussion war die allgemeine Designverordnung. Sie befasst sich mit dem rechtlichen Schutz von Designs und der Verordnung für Gemeinschaftsgeschmackmuster. Ziel der Verordnung ist es, die Vorgaben zu modernisieren, den Binnenmarkt zu vervollständigen und zu liberalisieren. Ein besonderes Augenmerk wurde im Rat auf die Reparaturklausel gelegt, die bestimmte Artikel vom Designschutz ausschließt. Schließlich wurde eine Schutzfrist von zehn Jahren als allgemein akzeptabel angesehen.
Uneinigkeit bei Euro 7 und Europakoordinierung
Bei der Diskussion um Euro 7 hatte die Kommission einen Vorschlag vorgelegt, der einheitliche Emissionswerte und Messverfahren einführen und Euro 6 ablösen sollte. Ziel ist es, die Luftqualität zu verbessern und gleichzeitig Arbeitsplätze in Europa zu erhalten. Die Ratspräsidentschaft einigte sich schließlich auf einen abgeschwächten Vorschlag, der hinter den Erwartungen der Bundesregierung lag. So stimme diese der Positionierung des Rates nicht zu und wurde überstimmt. Die Verordnung wird nun im Trilogverfahren weiter diskutiert. Ziel sei es, das Verfahren noch vor den Europawahlen abzuschließen.
Check-ups der Wettbewerbsfähigkeit
Ein weiterer Diskussionspunkt waren die Check-ups der Wettbewerbsfähigkeit, die auch schon in Ursula von der Leyens Rede zur Lage der Union, SOTEU23, angesprochen wurden. Die Bundesregierung zeige sich besonders daran interessiert, wie Bürokratie weiter abgebaut und damit die Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden kann.
Sonstige Punkte
Ein Bericht vom Iberoamerikanischen Forum Staatlicher Verbraucherschutzagenturen (FIAGC) wurde vorgestellt, der den Austausch zwischen Spanien und Portugal am 13. und 14. September in Madrid thematisierte.
Österreich brachte das Thema Arzneimittelrecht in den Kontext der Wettbewerbsfähigkeit ein. Diskutiert wurden Schutzfristen und ihre Bedeutung für die Industrie und die Medikamentenversorgung in Europa.
Die Richtlinie zur Stärkung des Verbrauchers im grünen Wandel wurde ebenfalls besprochen. Hier stehen Themen wie Nachhaltigkeitssiegel, Händlerverantwortung und Transparenz für den Verbraucher im Mittelpunkt um ein Greenwashing zu verhindern.