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  • 26.10.2011 - 08:50 GMT

Deutscher Bundesjugendring und JUGEND für Europa überarbeiten Förderstrategie zur Aktion 5.1

Im vergangenen Jahr hat sich bei der Umsetzung des Strukturierten Dialogs einiges weiterentwickelt. Seit 2010 ist er fester Bestandteil der Umsetzung der EU-Jugendstrategie. Anlass genug für JUGEND für Europa und den Deutsche Bundesjugendring, die gemeinsam entwickelte Förderstrategie für die Aktion 5.1 zu aktualisieren.

Neben einer vollständigen Überarbeitung der Kurzeinführung in den Strukturierten Dialog wurden auch die vereinbarten Kriterien für die Projektförderung ergänzt. Generell gelten natürlich zunächst einmal die Richtlinien des Programms JUGEND IN AKTION. Zusätzlich zu den Anforderungen, die sich an alle Antragsteller richten, gibt es nun Anforderungen, die unterscheiden, ob ein Projekt angelegt ist, einen Strukturierten Dialog in einem Bundesland bzw. einer Region oder in einem Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe zu entwickeln.

Die Anforderungen beschreiben dabei natürlich einen idealtypischen Strukturierten Dialog. Um einen Antrag im Rahmen der Aktion 5.1. zu stellen, müssen nicht alle im Rahmen der Förderstrategie zwischen DBJR und JUGEND für Europa vereinbarten Anforderungen erfüllt werden. Dies gilt insbesondere für kleinere Projekte, die keine große Reichweite anstreben.

Mit der Aktion 5.1 stellt das EU-Förderprogramm JUGEND IN AKTION unter der Überschrift „Begegnungen junger Menschen mit Verantwortlichen für Jugendpolitik“ seit 2007 ein spezielles Budget für Projekte zum Strukturierten Dialog zur Verfügung. Um die Entwicklung eines langfristig tragfähigen Konzepts zur Umsetzung des Strukturierten Dialogs in Deutschland zu unterstützen, haben JUGEND für Europa und der Deutsche Bundesjugendring gemeinsam ein Modell für eine gezielte Förderstrategie für die Aktion 5.1 entwickelt. Nach dieser Strategie fördert JUGEND für Europa seit 2009 prioritär Projekte.

In Deutschland stehen in der Aktion 5.1 jährlich 400.000 Euro für Projektförderungen zur Verfügung. Die nächsten Fristen für Projektanträge sind der 1. November und der 1. Februar.
Die überarbeitete Förderstrategie finden Sie hier.