Deutscher Kulturrat: Regelungen zur rechtssicheren Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke erforderlich
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt den heute von der SPD-Bundestagsfraktion vorgeschlagenen Gesetzesentwurf zur Regelung der Digitalisierung vergriffener und verwaister Werke
Im Zuge der Digitalisierung von Büchern für die Deutsche Digitale Bibliothek entsteht das Problem, dass für einen Teil der zu digitalisierenden Werke der Rechteinhaber nicht mehr zu ermitteln ist, die Werke aber noch nicht gemeinfrei sind. Solche Werke gelten als verwaist. Nach geltender Rechtslage dürfen diese Bücher nicht digitalisiert und öffentlich zugänglich gemacht werden. Der Deutsche Kulturrat hat daher einen Vorschlag der Deutschen Literaturkonferenz unterstützt, wie durch eine Neuregelung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes Rechtssicherheit geschaffen werden kann, damit die Deutsche Digitale Bibliothek ein wichtiger Bestandteil der europäischen digitalen Bibliothek Europeana werden kann. Darüber hinaus wurde ein Vorschlag unterbreitet, wie auch vergriffene Werke rechtssicher digital zugänglich gemacht werden können.
Der Deutsche Kulturrat freut sich, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion beide Vorschläge zu eigen gemacht. Auch Kulturstaatsminister Bernd Neumann, MdB hat sich in seinem Zwölf-Punkte-Papier zum Schutz des geistigen Eigentums für eine Regelung im Urheberrecht zu verwaisten und vergriffenen Werken ausgesprochen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: Geben Sie sich einen Ruck, Frau Justizministerin! Nachdem die Verbände gemeinsame Vorschläge vorgelegt haben und sowohl von Seiten des Kulturstaatsministers, einem Mitglied der Bundesregierung, als auch von Seiten der SPD-Bundestagsfraktion, also der Opposition, die vorliegende Lösungsmöglichkeit favorisiert wird, sollte nun nicht mehr gewartet werden, sondern jetzt umgehend gesetzlich gehandelt werden.“
Siehe hierzu auch die Resolution des Deutschen Kulturrates: „Gesetzliche Neuregelung zur schnellen und rechtssicheren Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke sind erforderlich“ unter http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=1872&rubrik=4