DFHV: Studie zu den Vermarktungsnormen
Als Beitrag zum „Bürokratieabbau“ für den Obst- und Gemüsesektor hat der EU-Verwaltungsausschuss bekanntermaßen am 13. November 2008 die Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse von 36 auf 10 reduziert sowie die allgemeine Vermarktungsnorm eingeführt. Im Nachgang zur Reform der Gemeinsamen Marktordnung hat die EU-Kommission eine Studie unter dem Titel „Vermarktungsnormen im Obst- und Gemüsesektor“ in Auftrag gegeben.
Mit dieser Studie sollten aus Sicht der EU-Kommission zweierlei Zwecke verfolgt werden: Zum einen war zu ermitteln, inwieweit innerhalb der Europäischen Union spezifische Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse für die Wirtschaftsbeteiligten des Sektors nützlich sind. Zum andern war mit der Studie die Richtigkeit der Argumente für oder gegen die Abschaffung der spezifischen Vermarktungsnormen zu bewerten.
Vor dem Hintergrund, dass das Inkraftreten der reformierten Gemeinsamen Marktordnung noch nicht allzu lange zurück liegt und daher das zur Verfügung stehende Datenmaterial zwangsläufig noch gering ist, bleiben die Studienergebnisse weitestgehend ergebnislos. Dies zeigt sich nicht zuletzt darin, dass die für und wider die Reform ausgetauschten Argumente durch die Studie nicht bestätigt werden konnten. Angesichts der Studienergebnisse kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich die aktuelle Situation mit der Regelungstechnik der allgemeinen Vermarktungsnorm und den 10 speziellen Vermarktungsnormen ändern wird.
Weitere Informationen zur Studie entnehmen Sie bitte nachfolgendem Link: