DFV: Mehr Sicherheit in Chemieanlagen
Dr Jürgen Langenberg, DFV Vertreter in CTIF-Kommission zu den Änderungen der Seveso-II-Richtlinien – „Änderungen kaum relevant“
Die Europäische Kommission hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Vorschriften zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen stärkt. Durch die Überarbeitung der Seveso-II-Richtlinie werden die Rechtsvorschriften an die Änderungen des EU-Chemikalienrechts angepasst und weitere Bestimmungen präzisiert und aktualisiert. Dies umfasst die Einführung strengerer Inspektionsnormen und die Verbesserung der Quantität und der Qualität von Informationen, die der Öffentlichkeit bei einem Unfall zur Verfügung stehen. Die neue Richtlinie tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.
Dr. Jürgen Langenberg, DFV-Vertreter in der CTIF-Kommission Gefährliche Güter, bewertet die Änderungen für die Feuerwehren wie folgt: „Durch die geplante Änderung ergibt sich keine wesentliche Veränderung des – tendenziell hohen – Sicherheitsniveaus. Durch veränderte, verschärfte Einstufungen nach GHS (Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) ergeben sich in einigen Fällen erhöhte Sicherheitsanforderungen an die Betriebe. Die Änderungen sind für die Feuerwehren kaum relevant.Sie optimieren Melde- und Durchführungsverfahren, die an die Aufsichtsbehörden auf Landes- oder Bundesebene ankoppeln.“
Weitere Informationen über diese Änderungen sowie die gesamte Newsletter des Deutschen Feuerwehrverbandes finden Sie weiter unten: