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Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit & Verbraucherschutz, Europakommunikation

DGB | CETA dringend nachbessern!

Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurden die Klagen gegen die vorläufige Anwendung des Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) für erfolglos erklärt. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, nach diesem Urteil darüber zu entscheiden, ob die Ratifizierung des Abkommens eingeleitet werden soll. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte am Dienstag in Berlin:

„CETA entspricht weiterhin nicht den gewerkschaftlichen Ansprüchen an ein progressives Handelsabkommen. Das in CETA enthaltene Nachhaltigkeitskapitel ist schwach, es enthält keine durchsetzbaren Rechtsmittel, um Verstöße gegen Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, gegen Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern oder bei Verstößen gegen Umweltschutzvorschriften effektiv zu ahnden.

Die damalige Bundesregierung und die Europäische Kommission hatten uns bei Vertragsabschluss versprochen, das Nachhaltigkeitskapitel deutlich nachzubessern. Hier wurde in den letzten Jahren massiv gebremst. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, endlich Druck auf die EU-Kommission auszuüben, um den Reformprozess des Abkommens einzuleiten. Denn es gilt, alle Beschäftigten vor negativen Auswirkungen des Abkommens zu schützen.

Vor sieben Jahren sind allein in Berlin 250.000 Menschen auf die Straße gegangen, um gegen Abkommen dieser Art zu protestieren. Denn sie verstärken das ungleiche Machtverhältnis zwischen Unternehmen und Beschäftigten. Wir brauchen Handelsabkommen, die zu einer gerechten Verteilung der Gewinne in der Gesellschaft beitragen und dabei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Umwelt schützen.“

Sollte die Bundesregierung das CETA-Abkommen ratifizieren, würde es vollumfänglich Anwendung finden. Dazu gehörte dann auch der umstrittene Investitionsschutz, der ausländischen Investoren weitgehende Rechte einräumt. So könnten „legitime Gewinnerwartungen“ von ausländischen Unternehmen eingeklagt werden, wenn gesetzliche Regelungen, wie Schutzrechte für Beschäftigte, negative Auswirkungen auf die Unternehmensgewinne haben.