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Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit & Verbraucherschutz

DGB | EU-Mindestlohnrichtlinie – Körzell: „Wichtiger Tag für soziales Europa“

Zum Ausgang der Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments über die EU-Mindestlohnrichtlinie sagte Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch in Berlin:

„Dies ist ein wichtiger Tag für das soziale Europa und nicht zuletzt ein Erfolg der europäischen Gewerkschaften. Das Signal lautet: Die Beschäftigten am untersten Ende der Lohnskala werden nicht mehr alleingelassen. Erwerbsarmut wird nicht mehr geduldet. Politisch wird auf mehr Tarifverträge und – wo keine Tarifverträge gelten – auf angemessene gesetzliche Mindestlöhne gesetzt. Das ist eine Entwicklung in die richtige Richtung und kommt gerade jetzt zum richtigen Zeitpunkt!

Bereits in der Vergangenheit waren gesetzliche Mindestlöhne in vielen europäischen Mitgliedstaaten zu niedrig, um davon ohne staatliche Unterstützung leben zu können – auch in Deutschland. In der aktuellen Krise durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit verbundene stark ansteigende Inflation und Energiekosten ist es umso wichtiger, dass die Richtlinie klar definiert, wann ein gesetzlicher Mindestlohn angemessen ist.

Außerordentlich zu begrüßen ist auch, dass in Sachen Stärkung der Tarifbindung Pflöcke eingeschlagen werden. Der DGB hält es aus gesamtgesellschaftlichen Gründen bereits seit Jahren für dringend notwendig, dass die Tarifbindung steigt. Die Richtlinie bietet hierzu eine gute Möglichkeit: Die zukünftige Pflicht zum Erstellen nationaler Aktionspläne zur Steigerung der Tarifabdeckung. Hier kann an verschiedenen Punkten angesetzt werden – unter anderem mit einem digitalen Zugangsrecht für Gewerkschaften, einem Bundestariftreuegesetz, der Stärkung der Allgemeinverbindlicherklärung sowie der Ermöglichung tariflicher Differenzierungsklauseln. Arbeitgeber müssen aufhören, sich wegzuducken. Es liegt an Ihnen dafür zu sorgen, dass die Tarifbindung wieder ansteigt. Ansonsten ist der Gesetzgeber gefordert.“

Hintergrund:

Die neue Richtlinie bedeutet konkret, dass

  • Mitgliedstaaten beurteilen müssen, ob die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns adäquat ist und dabei u.a. die Kaufkraft und die Höhe der Lebenshaltungskosten beachten müssen. 
  • staatlicherseits die Verpflichtung besteht, dass die Tarifbindung gefördert wird und gewerkschaftsfeindliche Aktionen bekämpft werden.
  • nun ein nationaler Aktionsplan in Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Gewerkschaften aufgestellt werden muss, da die Tarifabdeckung in Deutschland unter 80 Prozent liegt – mit dem Ziel dass die Tarifabdeckung kontinuierlich steigt.
  • Unternehmen und deren Nachunternehmer, die öffentliche Aufträge erhalten, das Recht, sich einer Gewerkschaft anzuschließen, sowie das Recht auf Tarifverhandlungen respektieren müssen.

Weitere Informationen zum Deutschen Gewerkschaftsbund gibt es hier.