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Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit & Verbraucherschutz, Wirtschaft & Finanzen

DGB | Stellungnahme zum Entwurf der EU-Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen

Die Europäische Kommission will die bestehende EU-Regelung, die Arbeitgeber verpflichtet, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schriftlich über ihre Arbeitsbedingungen zu informieren, ergänzen und reformieren. Zusätzlich sollen neue Mindeststandards eingeführt werden, die allen Beschäftigten, auch solchen mit atypischen Arbeitsverträgen, mehr Planungssicherheit und Klarheit zu ihren Arbeitsbedingungen geben sollen. Dazu hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der EU angenommen.
In seiner Stellungnahme begrüßt der DGB, dass Mindeststandards für Arbeitnehmerrechte als Thema aufgegriffen und reguliert werden sollen, um den Schutz der Beschäftigten zu verbessern. Dies soll über den verbesserten Zugang zu Informationen und verbesserten Arbeitsbedingungen sowie über die bessere Einhaltung der Arbeitsbedingungen durch deren verstärkte Durchsetzung erreicht werden. Jedoch ziel die Richtlinie darauf, die Anpassungsfähigkeit (Flexibilität) und Transparenz des Arbeitsmarktes – ohne zusätzlichen Aufwand für Unternehmen – auszubauen. Dadurch werden zwei voneinander unabhängige Regelungskomplexe in einem Regelungswerk eingeführt, was durch den DGB kritisch bewertet wird. Die widersprüchliche Zielsetzung führt dazu, dass sich die Kommission von der Ausgestaltung gerechter Arbeitsbedingungen entfernt.

Den Volltext der Stellungnahme finden Sie hier.