DGUV: Das europäische Normungssystem soll verbessert werden
Die Europäische Kommission hat hierzu am 1. Juni 2011 eine Mitteilung mit einer Reihe von nicht-legislativen normungspolitischen Maßnahmen veröffentlicht. Darüber hinaus hat sie einen Entwurf für eine Europäische Verordnung vorgelegt, der nun in den Arbeitsgruppen des Europäischen Rates zu diskutieren ist. Hierfür sind bis Ende dieses Jahres bereits fünf Sitzungen geplant. Das erste Treffen der Ratsarbeitsgruppe wird am 19. Juli stattfinden.
Rat und Kommission befürchten, dass die Normung mit einigen der sich rasch entwickelnden Technologien nicht mehr Schritt halten kann. Einige Wirtschaftszweige, insbesondere (aber nicht nur) in Bereichen wie der Informations- und Kommunikationstechnik oder der öffentlichen Sicherheit (security), bevorzugen bereits zunehmend andere Foren, um die von ihnen benötigten Spezifikationen zu erarbeiten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen daher in erster Linie dazu führen, dass künftig grundsätzlich mehr Normen in kürzerer Zeit erarbeit werden [können].
Weitere wichtige Ziele der Kommission:
• In Wirtschaftszweigen, in denen Europa weltweit führend ist, sollen internationale Normen eine noch größere Rolle spielen.
• Mehr Europäische Normen für Dienstleistungen, z.B. Wartungsdienstleistungen, sollen wirtschaftliche Vorteile bringen. Gegenwärtig überwiegen hier noch nationale Normen, was den Binnenmarkt behindert.
• Es soll im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik schnell und auf unkomplizierte Weise möglich werden, aus Dokumenten, die von Foren entwickelt werden, vollwertige Normen zu machen.
• Die Kommission will ihre Zusammenarbeit mit den Europäischen Normungsorganisationen CEN, CENELEC und ETSI intensivieren, sowie auf eine effizientere Zusammenarbeit der drei Organisationen untereinander hinwirken.
• Die Möglichkeiten, sich an der Normung zu beteiligen, sollen für europäische Organisationen, die kleine und mittlere Unternehmen, Verbraucher, Umweltschutz und gesellschaftliche Interessen vertreten, verbessert werden.
Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) wird den Entwurf zur Verordnung sowie die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen und Empfehlungen daraufhin überprüfen, ob die Interessen des Arbeitsschutzes ausreichend gewahrt sind.