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  • 22.08.2011 - 11:34 GMT

DGUV: KAN-Positionspapier hält Spezifikationen für den Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz für nicht geeignet

Neben den klassischen Normungsverfahren gibt es so genannte Spezifikationen, die von Normungsorganisationen, wie zum Beispiel DIN, CEN und ISO erstellt werden. Diese Spezifikationen namens CEN Workshop Agreements (CWA) oder Publicly Available Specifications (PAS) waren ursprünglich dazu gedacht, den Veränderungen in schnelllebigen Branchen wie dem IT-Sektor gerecht zu werden.

Die wachsende Anzahl von CWA zeigt, dass diese eine zunehmende Akzeptanz am Markt finden, etwa im Bereich von Dienstleistungsstandards oder des E-Business. Beim DIN Deutsches Institut für Normung werden die Spezifikationen, die in das deutsche Normenwerk übernommen werden, unter dem Oberbegriff DIN SPEC zusammengefasst.
Aus Sicht der Kommission Arbeitschutz und Normung (KAN) sind CWA und PAS allerdings für die Behandlung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekten nicht geeignet, da wesentliche Normungsprinzipien wie die Beteiligung aller interessierten Kreise und die Konsensfindung innerhalb aller Kreise nicht verpflichtend anzuwenden sind.
Aus diesem Grund hat die KAN ein Positionspapier verfasst, in dem unter anderem die Verfahren zur Erstellung und die Problematik mit diesen Spezifikationen aufgeführt sind. Die KAN stellt darin auch ihre Ziele in Bezug auf die Regelung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekten und alternative Vorschläge vor. Es bietet zudem eine Handlungshilfe für Arbeitsschutzexperten im Umgang mit PAS und CWA.